Bushmeat
Allgemeines
Aus Sicht des Artenschutzes ist der Handel mit Bushmeat sehr problematisch, denn neben ungeschützten sind auch geschützte Tierarten betroffen. Die Entnahme von Tieren aus der Wildnis für den Buschfleischkonsum leistet einen wesentlichen Beitrag an das Artenschwinden in gewissen Regionen. So wird in Hochrechnungen geschätzt, dass die Übernutzung der Wildtiere für den Verzehr in Afrika die Nachhaltigkeitsgrenze um das Sechsfache übersteigt.
Des Weiteren besteht beim Import von Buschfleisch die nicht zu unterschätzende Möglichkeit der Einschleppung von Krankheitserregern, die sowohl für Menschen (z.B. bei Zoonosen wie Ebola) als auch für die einheimischen Wild- und Haustiere ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen können. So wurden beispielsweise Ebola-Ausbrüche in Afrika mit dem Konsum von und dem Umgang mit Buschfleisch in Verbindung gebracht. Zwar gilt die Gefahr der Übertragung einer Zoonose bei verarbeitetem Buschfleisch (etwa geräuchert oder gepökelt) oder nach einem längeren Transport als geringer, da die Erreger dadurch inaktiviert oder meist zumindest abgeschwächt werden. Dennoch gehen Wissenschaftler beim Import von Buschfleisch von einem Risiko für die Einschleppung und Übertragung von Krankheitserregern aus. Dies nicht zuletzt, weil die Einfuhr in aller Regel illegal und damit ohne Kontrolle der Ware erfolgt. Für weitere Informationen zu Zoonosen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie, siehe hier.
Rechtliche Erfassung
Nachdem in anderen europäischen Ländern hohe Zahlen in Bezug auf die illegale Einfuhr von Buschfleisch ausgewiesen werden konnten, führte die Tengwood Organization 2012 eine Studie zur Identifizierung der vom Handel betroffenen Tierarten und zur jährlichen Quantifizierung des illegalen Bushmeatimports in die Schweiz durch. Dabei zeigte sich in einer Hochrechnung, dass davon ausgegangen werden kann, dass mindestens vierzig Tonnen Buschfleisch pro Jahr in die Schweiz importiert werden. Tengwood stellte die Resultate der Studie 2014 in einem umfassenden Bericht zuhanden der CITES-Vertragsstaaten vor. Aufgrund der Studienresultate bejahte auch der Bundesrat den Handlungsbedarf beim Thema Bushmeat, wie aus seiner Antwort auf eine Interpellation im Jahr 2013 ersichtlich ist. Dabei führte er aus, dass die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) zusammen mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) neben risikobasierten Stichprobenkontrollen auch Schwerpunktkontrollen im Bereich Buschfleisch durchführt.
Die Kontrollen
sollen laufend verbessert und angepasst werden. Aufgrund der
Schwierigkeiten bei der Identifikation von Buschfleisch hat das BLV
gemeinsam mit Tengwood 2014 eine Vollzugshilfe erstellt, die sich an die
Kontrollorgane des BLV sowie an die Mitarbeitenden der EZV richtet.
Weiter sollten Hunde ausgebildet werden, die an der Grenze
artengeschützte Waren aufspüren.
Da seither keine weiteren Informationen zur allfälligen Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen zur Verfügung standen, hat die TIR gemeinsam mit Nationalrätin Meret Schneider in Form einer Interpellation um eine aktualisierte Einschätzung der Lage gebeten. Gemäss Antwort des Bundesrats vom 3. Februar 2021 hat sich die Anzahl der von der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) und des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) aufgedeckten illegalen Buschfleischimporte nicht wesentlich verändert. Pro Jahr wurden jeweils unter 100 kg Buschfleisch beschlagnahmt, weshalb er die in der Tengwood-Studie geschätzten Mengen von über 100 kg illegal importiertem Buschfleisch für deutlich zu hoch einschätzt. Der Bundesrat erachtet die bisher ergriffenen Massnahmen (jährliche Risikoprofile, Schulungen von Hundestaffeln und Zollangestellten zur Problematik und strenge Hygienevorschriften) daher als zielführend. Zusätzlich dürften die kürzlich verschärften Sanktionen des BGCITES auch in diesem Bereich eine abschreckende Wirkung haben. Aktuell seien daher keine weitergehenden Massnahmen geplant.