Darf ich mein verstorbenes Tier selber begraben?
Im Wald ist das Vergraben toter Tiere generell verboten, weil ein grosses Risiko besteht, dass sie dort von Wildtieren wieder ausgegraben werden. Vor allem aufgrund von Vorschriften des Gewässerschutz- und Abfallrechts ist dies auch auf öffentlichem Grund untersagt. Auf privatem Grund hingegen dürfen Tiere, die nicht mehr als zehn Kilogramm wiegen, nach den Regeln der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) begraben werden.
Nicht erlaubt ist dagegen die Bestattung in einem Grundwasserschutzgebiet oder in der Nähe von Quellen oder Trinkwasserreservoirs. Damit ein Tier vor dem Ausgraben durch andere Tiere geschützt ist, sollte es in eine Kiste gelegt und mindestens einen Meter tief begraben werden.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.