Was ist zu tun, wenn man eine Tierquälerei beobachtet?
Unabhängig davon, in welcher Form eine Anzeige eingereicht wird, muss die Polizei eine Strafuntersuchung veranlassen, wenn ihr konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen.
Tierquälerei ist ein Offizialdelikt; d.h. Polizeibeamte müssen den
Anhaltspunkten nachgehen. Ob und wie die allenfalls begangene Tat zu
bestrafen ist, liegt dann allerdings im Ermessen der
Untersuchungsbehörden und Gerichte.
Eine Strafanzeige kann auch direkt bei der für den Tierschutzvollzug
zuständigen Verwaltungsbehörde, respektive, beim kantonalen Veterinäramt
eingereicht werden. Die Anzeige wird anschliessend vom Veterinäramt
abgeklärt und bei begründetem Verdacht an die richtige Instanz
weitergeleitet. Eine Anzeige wegen Tierquälerei kann von jedermann
eingereicht werden. Es ist nicht notwendig, dass man selbst in
irgendeiner Form in die betreffende Situation involviert ist. Ebenfalls
ist es nicht notwendig, zu diesem Zweck eine Rechtsanwältin oder einen
Rechtsanwalt zu beauftragen.
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