Wann ist die Verletzung der Tierwürde strafbar?
Der Schutz der Tierwürde bildet seit September 2008 ein ausdrückliches Grundprinzip der Tierschutzgesetzgebung. Die Würde von Tieren wurde damit als Schutzobjekt ihrem Wohlergehen gleichgestellt. Folgerichtig ist seither auch die Missachtung der Tierwürde strafbar. Wer dies tut, begeht eine Tierquälerei, und zwar auch dann, wenn dem Tier keine körperlichen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Das Verbot gilt jedoch nicht absolut, sondern unterliegt stets einer Interessenabwägung.
Die Tierwürde wird missachtet, wenn die Beeinträchtigung nicht durch überwiegende schutzwürdige Interessen gerechtfertigt werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Tier erniedrigt oder übermässig instrumentalisiert wird oder wenn tiefgreifend in sein Erscheinungsbild oder seine Fähigkeiten eingegriffen wird. Welche, über die Zufügung von Schmerzen, Leiden und Schäden hinausgehenden Handlungen konkret als Würdemissachtung bestraft werden, lässt das Gesetz – mit Ausnahme der Strafbarkeit von sexuellen Handlungen – allerdings offen.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.