In welchen Fällen werden Tiere beschlagnahmt und was geschieht danach mit ihnen?
In Fällen, in denen ein sofortiges behördliches Einschreiten nicht notwendig oder nicht möglich ist, fordert der Veterinärdienst die fehlbare Person zunächst in einer Verfügung auf, ihre Tierhaltung zu verbessern und setzt ihr hierfür eine angemessene Frist. Werden die geforderten Anpassungen nicht vorgenommen, kommt es in der Folge zur Beschlagnahmung der Tiere. Die beschlagnahmten Tiere werden auf Kosten ihres Halters an einem geeigneten Ort – meistens in einem Tierheim – platziert.
Die Entscheidung, ob die vorsorgliche Beschlagnahmung definitiv wird oder die Tiere dem Halter zurückgegeben werden, liegt ebenfalls beim Veterinärdienst.
Hat der Tierhalter beispielsweise in der Zwischenzeit bauliche
Anpassungen vorgenommen, die eine tierschutzgerechte Haltung garantieren
und liegen keine weiteren Gründe vor, weshalb die Tiere in seiner Obhut
gefährdet sein könnten, werden sie ihm vermutlich wieder zurückgegeben.
Kommt der Veterinärdienst jedoch zum Schluss, dass der Halter auch
künftig nicht in der Lage ist, angemessen für seine Tiere zu sorgen,
wird die Beschlagnahmung definitiv ausgesprochen. Dadurch verliert der
Tierhalter sämtliche Eigentumsrechte an den Tieren.
Dasselbe gilt, wenn ein Tierhalter von sich aus eine Verzichtserklärung unterzeichnet. Die Eigentumsrechte gehen dann auf das Tierheim über, in dem die Tiere untergebracht worden sind, womit dieses befugt ist, sie weiter zu platzieren beziehungsweise zu verkaufen. Bleibt vom allfälligen Verwertungserlös nach Abzug der Verfahrenskosten noch etwas übrig, fällt dies dem ehemaligen Tierhalter zu. Besteht für ein Tier aufgrund seines Gesundheitszustands oder – im Falle von Hunden – besonders aggressiven oder verhaltensgestörten Charakters jedoch keine Versorgungs- oder Vermittlungsmöglichkeit, bleibt als letzte Möglichkeit nur noch die Euthanasie.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.