Muss man als alleinstehender Heimtierhalter Überstunden leisten?
Arbeitnehmer sind grundsätzlich zur Leistung von Überstunden verpflichtet, soweit ihnen dies zumutbar ist. Dieser arbeitsrechtlichen steht die tierschutzrechtliche Pflicht des Tierhalters gegenüber, sein Tier artgerecht zu halten. Es bedarf also einer Abwägung zwischen den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers und den privaten Interessen und Pflichten des Tierhalters, auf die der Betrieb stets Rücksicht nehmen muss. Die Bedürfnisse und rechtlichen Pflichten des Tierhalters sind auch bei der Festlegung der Arbeitszeiten zu berücksichtigen, soweit der Betriebsablauf dadurch nicht gestört wird.
Auch bei der Arbeitszeitenregelung kann der Vergleich zu Arbeitnehmern mit Familienpflichten gezogen werden, die eine Mittagspause von anderthalb Stunden verlangen können und nicht gegen ihren Willen zu Überzeitstunden verpflichtet werden dürfen. Es ist zu empfehlen, dass der Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten bereits beim Vorstellungsgespräch auf seine Situation als Tierhalter hinweisen sollte, um so von vornherein klare Verhältnisse zu schaffen.
Persönliche Rechtsauskunft
Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfen oder haben Sie weitere Fragen rund um Tiere im Recht? Nutzen Sie unser Formular für eine kostenlose Rechtsauskunft.
Ratgeber Tier im Recht transparent
Die 500 häufigsten Fragestellungen zum Thema "Tier im Recht" werden im Ratgeber "Tier im Recht transparent", dem Nachschlagewerk für Tierfreunde und Tierhaltende, behandelt. Bestellen Sie das Buch hier.
Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.