Wer haftet, wenn Pferde sich auf der Weide attackieren?
Anders wäre die Situation allerdings zu beurteilen, wenn eines der Pferde sich in der Vergangenheit Artgenossen gegenüber schon mehrfach aggressiv verhalten hätte und dies von dessen Halter verschwiegen wurde. In solch einem Fall wäre für die anderen Pferdehalter das Risiko, dass ihr Pferd verletzt wird, wesentlich höher als bei verträglichen Tieren und somit auch höher als jenes, in das sie eingewilligt haben, als sie ihre Zustimmung zum gemeinsamen Weidegang gaben.
Noch einmal anders gestaltet sich die Rechtslage, wenn ein Pensionsstallbetreiber die bei ihm eingestellten Pferde gemeinsam auf die Weide lässt, ohne dies zuvor mit den Eigentümern der Tiere abgesprochen zu haben. Kommt es in einer solchen Konstellation zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Pferden, bei der eines davon eine Verletzung erleidet, liegt die Verantwortung hierfür beim Pensionsgeber, da die Eigentümer der Pferde nie in das durch den Gruppenauslauf erhöhte Risiko eingewilligt haben. Der Halter des verletzten Tieres kann daher in einem solchen Fall vom Stallbetreiber die Übernahme der durch den Vorfall entstandenen Kosten verlangen.
Persönliche Rechtsauskunft
Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfen oder haben Sie weitere Fragen rund um Tiere im Recht? Nutzen Sie unser Formular für eine kostenlose Rechtsauskunft.
Ratgeber Tier im Recht transparent
Die 500 häufigsten Fragestellungen zum Thema "Tier im Recht" werden im Ratgeber "Tier im Recht transparent", dem Nachschlagewerk für Tierfreunde und Tierhaltende, behandelt. Bestellen Sie das Buch hier.
Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.