Was ist unter einem Pensionsvertrag zu verstehen?
Von Pensionspferdehaltung spricht man, wenn der sogenannte Pensionsgeber fremde Pferde in seinem Stall unterbringt und darüber hinaus gewisse Aufgaben im Bereich der Tierbetreuung übernimmt. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um einen Hinterlegungsvertrag mit auftragsrechtlichen Elementen. Gegenstand des Hinterlegungsvertrags bildet primär die sichere und artgerechte Unterbringung des Pferdes durch den Stallbetreiber. Zusätzlich vereinbarte Leistungen, wie beispielsweise das Füttern, Ausmisten, Einstreuen, die Fellpflege, die Betreuung im Krankheits- oder Verletzungsfall oder das Gewähren von Auslauf, richten sich nach Auftragsrecht. Welche Dienstleistungen bei der Pensionsstallhaltung genau erbracht werden, ist somit je nach Vertrag unterschiedlich und kann dank der in der Schweiz geltenden Vertragsfreiheit ganz nach den Vorstellungen der Parteien bestimmt werden.
Die vereinbarten Pflichten dürfen dabei weder gegen das geltende Recht noch gegen die guten Sitten verstossen.
Ein
wesentliches Merkmal beim Hinterlegungsvertrag besteht ausserdem darin,
dass der Hinterleger seine Sache jederzeit zurückfordern kann. Dies
ermöglicht es dem Pensionsnehmer, sein Pferd zu jedem beliebigen
Zeitpunkt aus dem Stall zu nehmen, ohne dass er sich an eine allfällig
vereinbarte Kündigungsfrist oder Vertragsdauer halten muss. Diese
Gesetzesvorschrift ist zwingend und kann von den Parteien nicht
wegbedungen werden.
Persönliche Rechtsauskunft
Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfen oder haben Sie weitere Fragen rund um Tiere im Recht? Nutzen Sie unser Formular für eine kostenlose Rechtsauskunft.
Ratgeber Tier im Recht transparent
Die 500 häufigsten Fragestellungen zum Thema "Tier im Recht" werden im Ratgeber "Tier im Recht transparent", dem Nachschlagewerk für Tierfreunde und Tierhaltende, behandelt. Bestellen Sie das Buch hier.
Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.