Was ist der Unterschied zwischen einem Miet- und einem Pensionsvertrag?
Wird ein Pferdestall gemietet, besteht der Unterschied zur Pensionspferdehaltung darin, dass der Eigentümer des Tieres allein für dessen Betreuung zuständig ist, insbesondere also auch für Fütterung, Ausmisten, Bewegung, Weidegang, gesundheitliche Fürsorge etc.
Der Vermieter ist am Unterhalt des Pferdes nicht beteiligt. Neben dem Stall oder einer einzelnen Box kann der Mietvertrag auch weitere Objekte umfassen, die der Vermieter dem Pferdeeigentümer zum Gebrauch überlässt – so zum Beispiel die Infrastruktur der Reitanlage oder einzelne Gegenstände wie etwa eine Schubkarre oder ein Rechen zum Ausmisten. Entscheidend für die Qualifikation des Vertragsverhältnisses als Mietvertrag ist nicht, wie der Vertrag von den Parteien bezeichnet wurde, sondern vielmehr, welche konkreten Rechte und Pflichten sie vereinbart haben
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.