Muss ich meine Katze chippen oder kastrieren lassen?
Insbesondere die Kastration kann allerdings aus der tierschutzrechtlichen Perspektive dennoch geboten sein. Gemäss dem Tierschutzgesetz muss nämlich ein Tierhalter dafür sorgen, dass sich seine Tiere nicht unkontrolliert vermehren. Da eine Katze in einem Jahr bis zu drei Würfe haben kann, besteht bei einer unkastrierten Katze eine sehr grosse Gefahr, dass die Fortpflanzung aus dem Ruder läuft.
Unerwünschter Nachwuchs wird vor allem in ländlichen Gebieten zum Teil noch immer auf tierquälerische Weise getötet oder führt zu verwilderten Tieren, die früher oder später verelenden.
Ausserdem sind grosse
Katzenpopulationen auf engem Raum Quellen für Infektionskrankheiten.
Wie eingangs erwähnt sieht das Gesetz auch nicht vor, dass Katzen gechippt werden müssen. Da besonders Freigängerkatzen sich sehr weit von ihrem Zuhause entfernen können und häufig auch vermisst werden und das Auffinden des Halters ohne einen Chip Schwierigkeiten bereiten kann, empfiehlt es sich aber trotzdem, seine Katze auf freiwilliger Basis zu chippen.
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Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.