Ist die Haltung von Wohnungskatzen tierschutzwidrig?
Nein, das Tierschutzgesetz (TSchG) sieht nicht vor, dass Katzen Auslauf im Freien gewährt werden muss. Katzen sind sehr anpassungsfähig und können sich auch ohne
Auslauf ins Freie sehr wohl fühlen. Tierschutzgerecht ist dies aber nur, wenn sie von klein auf in einer Wohnung leben und die Aussenwelt gar nicht vermissen können.
Weil ihr Lebensraum wesentlich weniger abwechslungsreich ist als jener von Freilaufkatzen, müssen ihnen genügend Beschäftigung und Sozialkontakte geboten werden. Am besten gelingt dies durch die Haltung mehrerer Büsis, die sich gut verstehen. Schwierig kann die Situation nach dem Tod eines Tieres werden.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.