TIR informiert: Welche Vorschriften sind bei Reisen mit dem Hund in der Schweiz zu beachten?
Es gibt kaum etwas Schöneres, als gemeinsam mit seinem Hund neue Orte zu entdecken. Doch Reisen können für das Tier auch eine Belastung sein. Wer seinen Hund in den Urlaub oder auf eine andere längere Reise mitnehmen möchte, sollte sich daher bereits im Voraus gut überlegen, wie der Transport und Aufenthalt organisiert werden, damit er für alle Beteiligten problemlos verläuft. Um die Reise sicher und für das Tier so angenehm wie möglich zu gestalten, sind verschiedene Aspekte zu beachten.
24.07.2025
Welche Vorschriften gelten beim privaten Transport mit dem Auto?
Beim Transport im Auto gilt es zusätzlich zu den tierschutzrechtlichen Vorgaben auch die Regeln des Strassenverkehrs zu beachten. Hier werden Tiere als "Ladung" bezeichnet, die so untergebracht werden muss, dass sie nicht herunterfällt oder jemanden gefährdet oder belästigt. Der Fahrer muss seine Aufmerksamkeit stets auf den Verkehr richten, weshalb er beispielsweise das Streicheln und Füttern seiner Hunde während der Fahrt zu unterlassen hat. Dringend abzuraten ist von einer Beförderung im geschlossenen Kofferraum, weil die Bedingungen bezüglich Temperatur, Licht und Frischluft dort nicht tiergerecht sind und Angst sowie zusätzlichen Stress auslösen können. Ein sich frei im Auto bewegender Hund kann sich hingegen bei einer starken Bremsung oder einem Zusammenprall wie ein Geschoss nach vorne geschleudert und zu einer grossen Gefahr für alle Insassen werden. Für den tiergerechten Autotransport gibt es daher verschiedene Spezialvorrichtungen wie fest installierte Boxen, Sicherheitsgurte oder Trenngitter und -netze. Die sicherste Lösung ist die Beförderung in einer stabilen Transportbox, die sich auf beide Seiten öffnen lässt. Ganz allgemein gilt natürlich, dass Tiere – insbesondere im Sommer – nicht allein im Auto zurückgelassen werden sollten, da sich der Innenraum des Fahrzeugs schon bei verhältnismässig geringen Aussentemperaturen und trotz geöffneten Fenstern sehr rasch erhitzen kann.
Vorschriften für die Mitnahme von Hunden im öffentlichen Verkehr
Nach den geltenden rechtlichen Vorgaben können Transportunternehmen selbst entscheiden, ob sie Hunde in ihren Fahrzeugen zulassen und unter welchen Bedingungen dies geschieht. Viele dieser Unternehmen sind der Alliance SwissPass oder einem angeschlossenen Verkehrs- bzw. Tarifverbund zugehörig. Für sie gelten gemeinsame Regeln zur Mitnahme von Tieren.
In den Tarif-Nebenbestimmungen der Alliance SwissPass ist festgehalten,
dass Hunde sowie kleine, zahme Tiere grundsätzlich in den Fahrzeugen
mitgeführt werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise kleine Hunde,
Katzen, Kaninchen oder Vögel mit einer Risthöhe von bis zu 30 cm. Werden
diese Tiere in einem geeigneten, tiergerechten Behälter – etwa einem
Käfig oder Korb – transportiert, dürfen sie sogar kostenlos als
Handgepäck mitgenommen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass sie
weder andere Fahrgäste noch andere Tiere gefährden oder belästigen.
Sollte es dennoch zu Beschwerden durch Mitreisende kommen, entscheidet
das Fahrpersonal, ob das Tier an einem anderen geeigneten Ort im
Fahrzeug untergebracht werden muss.
Auch bei vielen Gondel-, Drahtseil- oder Bergbahnen sind Hunde willkommen und ist die Beförderung sogar kostenlos. Im Zweifelsfall ist es jedoch sinnvoll, sich direkt beim jeweiligen Transportunternehmen nach den genauen Regelungen zu erkundigen. Abschliessend sei darauf hingewiesen, dass – sofern die Mitnahme von Hunden grundsätzlich erlaubt ist – diese nicht ohne sachlich nachvollziehbare Gründe verweigert werden darf.
Sorgfältige Reisevorbereitung
Bei Reisen in der Schweiz muss zudem beachtet werden, dass in jedem Kanton andere Hundegesetzgebungen – etwa mit verschiedenen Vorschriften in Bezug auf Leinen- oder Maulkorbpflichten – bestehen. Die entsprechenden Bestimmungen gelten auch, wenn man sich nur auf der Durchreise befindet. Ist eine Fahrt ins Ausland geplant, müssen frühzeitig die Einreisebestimmungen des Ziellandes abgeklärt werden, die oft Impfungen, Mikrochip-Kennzeichnung und gegebenenfalls Entwurmungen vorschreiben. In der Europäischen Union ist ein gültiger Heimtierausweis erforderlich. Zudem gibt es in manchen Ländern spezifische Regeln für bestimmte Hunderassen oder Quarantänevorschriften. Auch die Transportvorschriften des Ziellandes, etwa zur Sicherung im Auto oder Mitnahme im Flugzeug, sollten im Voraus geprüft werden. Weiter empfiehlt es sich, vorab zu klären, ob Hunde im jeweiligen Land willkommen sind und beispielsweise in Restaurants erlaubt werden. Falls eine Betreuung des Tieres erforderlich ist, sollte diese rechtzeitig organisiert werden. Bereits vor der Reise kann nach geeigneten Tierkliniken recherchiert werden, eine Notfallapotheke gehört zudem stets ins Gepäck. Ebenso wichtig ist es, die Versicherungsbedingungen für den Hund im Schadenfall im Ausland frühzeitig zu prüfen.
Wer seinen Hund in die Ferien oder auf eine andere längere Fahrt mitnehmen möchte, muss sich also schon im Voraus gut überlegen, wie der Transport organisiert wird, damit er für alle Beteiligten ohne Komplikationen verläuft. Schliesslich sollte die Reise in jedem Fall sicher und für das Tier so angenehm wie möglich gestaltet werden.