Wegen Fremdfütterung einer Katze: Rentnerin vor Gericht
Welche rechtlichen Konsequenzen das Füttern fremder Katzen haben kann, zeigt der Fall einer 68-jährigen Rentnerin aus Zürich.
14.05.2025
Die Frau hatte den Kater Leo aus der Nachbarschaft während rund zehn Monaten regelmässig gefüttert, in ihre Wohnung gelassen und sogar die Katzenklappe so eingestellt, dass das Tier jederzeit Zugang hatte. Die ursprüngliche Besitzerin des Katers hatte ihr das schriftlich verboten. Irgendwann kam Leo nicht mehr nach Hause. Die Besitzerin erstattete daraufhin Anzeige wegen unrechtmässiger Aneignung. Die Staatsanwaltschaft verlangte von der Rentnerin eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 120 Franken und eine Busse von 800 Franken. Da die Frau den Strafbefehl nicht akzeptieren wollte, kam es zum Prozess. Der Fall landete vor dem Bezirksgericht Zürich, wo sich die beiden Parteien diese Woche auf einen Vergleich einigten. Die Rentnerin wurde neue Besitzerin von Leo, die ursprüngliche Halterin zog ihren Strafantrag zurück.
Einschätzung der TIR:
Das gelegentliche Füttern fremder Haustiere ist nicht strafbar. Problematisch wird es, wenn sich das Tier dauerhaft von seinem ursprünglichen Zuhause entfernt oder mit ungeeignetem Futter gefüttert wird. Dies kann einen Eingriff in das Eigentumsrecht bzw. Tierquälerei darstellen. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Hilft das nicht, kann man per Einschreiben auf die Rechtslage hinweisen und ein Schlichtungsverfahren einleiten. Im Ernstfall sind auch Unterlassungs- und Herausgabeklagen sowie eine Strafanzeige möglich.