Kein Euthanasie-Verbot in der Schweiz
In der Schweiz ist es nach wie vor nicht ausdrücklich verboten, gesunde Tiere einzuschläfern - zum Beispiel, wenn sie ihren Besitzern lästig werden oder nicht mehr in ihr Umfeld passen.
08.05.2025
Ein aktueller Vorstoss, dieser Praxis einen Riegel zu schieben, ist nun gescheitert: Der Nationalrat hat in seiner gestrigen Sitzung eine entsprechende Motion des Tessiner Nationalrats Lorenzo Quadri mit 121 zu 55 Stimmen abgelehnt. Quadri hatte gefordert, die Euthanasie auf Fälle unheilbarer Leiden zu beschränken. Gesunde Haustiere dürften nicht aus wirtschaftlichen oder logistischen Gründen getötet werden. Stattdessen sollten Alternativen wie Tierheime, Pflegestellen oder Vermittlungsplattformen stärker gefördert werden.
Der Bundesrat hat sich gegen die Motion ausgesprochen. Die zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider betonte, dass die Tierärztinnen und Tierärzte zusammen mit den Tierhaltern in der Lage seien, die jeweils beste Lösung zu finden. Zudem sei die Unterscheidung zwischen gesund und krank nicht immer eindeutig. Die bestehenden Gesetze reichten aus, um Tiere vor unnötigem Leid zu schützen.
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) kritisiert diese Haltung scharf. Aus unserer Sicht widerspricht sie sowohl dem gesellschaftlich anerkannten Tierschutzverständnis als auch der rechtlichen Verankerung der Tierwürde in krasser Weise. Dass ein Tier aus Bequemlichkeit getötet werden darf, passt längst nicht mehr ins Schweizer Rechtsverständnis.
Ein Blick ins benachbarte Ausland zeigt: Liechtenstein, Deutschland, Österreich und Luxemburg haben den Schutz des Tierlebens deutlich strenger geregelt. Dort ist das Töten gesunder Tiere ohne vernünftigen Grund gesetzlich verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden. Damit liegt die Schweiz mit ihrer Regelung im europäischen Vergleich deutlich zurück.