Luchs im Aargau erschossen – diese Strafe droht bei Wilderei
Letzte Woche wurde in einem Waldstück bei Schinznach Dorf ein toter Luchs gefunden. Die Untersuchung ergab, dass der Kadaver Metallsplitter enthielt - ein Hinweis auf einen illegalen Abschuss. Der Luchs, eine in der Schweiz streng geschützte Tierart, war bereits seit längerer Zeit tot. Da es sich um ein Offizialdelikt handelt, haben die Behörden Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Es handelt sich um den ersten dokumentierten Fall eines illegalen Luchsabschusses im Kanton Aargau.
27.03.2025
Ob der Vorfall im Zusammenhang mit Nutztierrissen steht, ist nicht bekannt und wird geprüft. Die Polizei sucht aktuell noch nach Zeugen.
Einschätzung TIR:
Aus Tierschutz- und Artenschutzsicht ist der Vorfall besorgniserregend und inakzeptabel. Der Luchs ist eine geschützte Tierart, die in der Schweiz nur dank gezielter Wiederansiedlungsprojekte überleben konnte. Illegale Abschüsse gefährden die Population massiv, insbesondere wenn einzelne Tiere aus kleinen Populationen getötet werden.
Um ein klares Zeichen gegen die Wilderei zu setzen, sind Ermittlungen und ein konsequenter Strafvollzug unerlässlich. Wer gegen das Jagdgesetz verstösst, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Sollte festgestellt werden, dass das Tier qualvoll getötet wurde, kann zusätzlich der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt sein, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sanktioniert werden kann.