TIR und Zürcher Tierschutz kritisieren den Umgang mit Pferden am Sechseläuten
Seit 2017 dokumentieren die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) und der Zürcher Tierschutz in einem gemeinsamen jährlichen Bericht den Umgang mit den am Sechseläuten eingesetzten Reit- und Wagenpferden und formulieren konkrete Verbesserungsvorschläge zum Wohle der Tiere. Im aktuellen Report kommen die beiden Organisationen allerdings zum Schluss, dass es den Veranstaltern an Einflussmöglichkeiten und den einzelnen Zünften am Willen fehlt, die bestehenden Tierschutzdefizite zu beheben.
18.06.2024
Wie in den Vorjahren wurden bei zahlreichen Pferden an mehreren Standorten deutliche Anzeichen von Stress und Überforderung mit Foto- und Videoaufnahmen dokumentiert. Durch plötzlichen Lärm (etwa Pauken und Kanonenschüsse), bedrohliche Enge und Reize (Schirme, wehende Flaggen), unbekannte Menschen und die ungewohnte Geräuschkulisse wurden zahlreiche Tiere unnötig in Angst versetzt. Weiter kritisieren die zwei Organisationen das schmerzhafte Überzäumen von Pferden mit erzwungen enger Halshaltung (Hyperflexion, "Rollkur"), die gemäss Tierschutzverordnung ausdrücklich verboten ist, sowie falsch oder zu eng verschnallte Reithalfter und den Einsatz von scharf wirkenden Gebissen wie Kandaren. Diese führen bei mangelnder Reiterfahrung oder unsensibler Handhabung schnell zu schmerzhaften Einwirkungen im Pferdemaul, was wiederholt beobachtet wurde.
Am Sechseläuten wird gemäss Aussagen des ZZZ rund die Hälfte der Pferde sediert. Bei zahlreichen Pferden handelt es sich um zugemietete Tiere, die zu den Reitenden keine feste Beziehung haben. Viele Tiere sind zudem hinsichtlich der Reiz- und Geräuschkulisse am Sechseläuten nicht ausreichend trainiert. Aus Tierschutzsicht ist klar: Pferde, die ohne Sedierung nicht am Anlass teilnehmen können, dürfen nicht mitgeführt werden. Der Einsatz von Pferden an entsprechenden Grossveranstaltungen ist grundsätzlich fragwürdig. Es braucht jedoch zumindest eine Selektion, die ausschliesslich geeignete, gut vorbereitete Pferde und Reiter zulässt. Auch der Schweizer Rat und Observatorium der Pferdebranche (COFICHEV) empfiehlt, bei Anlässen in der Öffentlichkeit nur spezifisch ausgewählte Pferde und nur stabile Mensch-Pferd-Paare einzusetzen. An Sportanlässen ist jegliche Medikamentengabe ausdrücklich verboten, an kulturellen Anlässen hingegen nicht. Dies ist auch vor dem Hintergrund bedenklich, dass eine Sedierung die Trittsicherheit der Pferde beeinträchtigt und dadurch das Gefahrenpotenzial für Mensch und Tier steigt.
Dass die Zünfte die ZZZ-Weisungen bzw. unsere Tierschutzempfehlungen seit Jahren nicht umsetzen, deutet auf fehlende Einsicht und Sensibilität hin. Dem ZZZ mangelt es zudem an den nötigen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten, um die tierschutzrelevanten Situationen am Sechseläuten zu verringern. Dem ZZZ wird daher empfohlen, ein umfassendes Kontrollsystem zu implementieren. Um eine tierschutzkonforme Veranstaltung zu gewährleisten, ist jedes einzelne Pferd von Fachpersonen hinsichtlich seiner Einsatztauglichkeit und des körperlichen Zustands zu untersuchen, eine Beurteilung auf Sicht genügt nicht. Diese Kontrollen müssen bereits im Vorfeld des Sechseläutens im Stall stattfinden, damit ungeeignete Pferde gar nicht erst vor Ort gebracht werden. Am Tag des Sechseläutens selbst ist jedes Tier gründlich zu begutachten und seine Tauglichkeit aufgrund der aktuellen Verfassung zu beurteilen. Zudem sind vor Ort die Ausrüstung und sämtliche Hilfsmittel zu kontrollieren. Überzäumte Reit- oder Wagenpferde sowie die dafür verantwortlichen Personen sind umgehend von der Teilnahme am Umzug auszuschliessen. Ebenso sind alle Personen, die offensichtlich mit dem Reiten, Fahren oder dem Umgang mit Pferden überfordert sind oder gar grobes Verhalten zeigen, unverzüglich von der Veranstaltung auszuschliessen.
Das Sechseläuten muss als Veranstaltung mit erheblicher Aussenwirkung zwingend tierschutzkonform durchgeführt werden. Eine konsequente Umsetzung der vorliegenden Tierschutzforderungen wird zu einer deutlichen Reduktion der am Sechseläuten eingesetzten Pferde führen. Wenn die einzelnen Zünfte eine tierschutzkonforme Durchführung des Sechseläutens nicht gewährleisten können, ist der entsprechende Einsatz von Pferden grundsätzlich zu überdenken.
Sechseläuten 2024 - Zu enges Reithalfter und gleichzeitige Einwirkung durch Reiter und Begleitperson

Sechseläuten 2024 - Überzäumtes Pferd mit Schmerzgesicht

Sechseläuten 2024 - Grobe Zügeleinwirkung eines Reiters

Sechseläuten 2024 - Auf Kandare gezäumte Pferde

Sechseläuten 2024 - Gestresstes Pferd

Sechseläuten 2024 - Penisvorfall als Anzeichen einer Sedierung

Sechseläuten 2024 - Auffälliges Kopfschlagen

Sechseläuten 2024 - Mageres und schlecht bemuskeltes Pferd

Sechseläuten 2024 - Nicht verheilte Verletzung am Maulwinkel
