Vorsicht im Herbst – so lassen sich Wildtierunfälle vermeiden
Wildtierunfälle stellen in der Schweiz eine ernstzunehmende Gefahr dar – sowohl für die betroffenen Tiere als auch für Autofahrende, die neben Sachschäden auch Verletzungen erleiden können. Besonders im Herbst, wenn schlechte Sichtverhältnisse und rutschige Strassen herrschen, steigt die Gefahr solcher Unfälle erheblich. Kommt es dennoch zu einem Zusammenstoss, ist es wichtig, die Polizei zu informieren und das verletzte Tier nicht eigenhändig zu versorgen, um dessen Leiden nicht zu verschlimmern.
04.10.2024
Besonders in der jetzigen Jahreszeit, wenn die Tage kürzer werden und die Sichtverhältnisse wegen Dämmerung und Nebel eingeschränkt sein können, steigt das Risiko für Wildtierunfälle erheblich an. Hinzu kommt, dass nasse, mit Laub bedeckte Strassen oftmals rutschig sind, was den Bremsweg verlängert. Ausserdem sind viele Tiere während dieser Jahreszeit auf der Suche nach Nahrung, um für den Winter genügend Fettreserven zu haben. Gewisse Tierarten befinden sich zudem in der Paarungszeit und legen dabei teils beachtliche Distanzen zurück, die nicht selten über Strassen führen.
Um Wildtierunfälle zu vermeiden, sollten Autofahrende ihre Geschwindigkeit in bewaldeten und ländlichen Gebieten, in der Nähe von Jagdzonen, an unübersichtlichen Stellen oder natürlich beim Passieren eines Wildwechselwarnschilds zwingend anpassen, um auf plötzlich auftauchende Tiere reagieren zu können. Dies gilt vor allem in den Morgen- und Abendstunden, wenn viele Wildtiere besonders aktiv sind. Wird ein Tier gesichtet, ist nicht nur das Tempo zu reduzieren, sondern auch das Fern- auf Abblendlicht umzuschalten.
Befinden sich Wildtiere auf der Strasse, sollte ausserdem der Warnblinker eingeschaltet und das Fahrzeug gestoppt werden. Allenfalls gelingt es, durch Hupen die Tiere zu vertreiben. Doch auch nachdem diese die Strasse überquert haben, sollte man weiterhin achtsam fahren, da sich weitere Tiere in der Nähe aufhalten können.
Kommt es dennoch zu einem Zusammenstoss mit einem Wildtier, muss das Fahrzeug sicher zum Stehen gebracht, die Warnblinkanlage eingeschaltet und das Warndreieck in ausreichender Entfernung aufgestellt werden. In der Schweiz ist es gesetzlich vorgeschrieben, bei einem Unfall mit einem Wildtier unverzüglich die Polizei (Tel. 117) zu informieren, die ihrerseits eine Person von der Wildhut oder der Jagdaufsicht verständigt. Wer dies unterlässt, macht sich nicht nur wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall, sondern – wenn das Tier noch lebt –auch wegen Tierquälerei strafbar. Ohne umgehende Meldung werden die Nachsuche und die fachgerechte Versorgung erschwert oder verunmöglicht, wodurch das Wildtier erheblich leiden oder sogar qualvoll verenden kann.
Weil unsachgemässe Handlungen zu Flucht- oder Verteidigungsversuchen der Tiere und nicht selten zu einer Verschlimmerung der Verletzungen führen, sollte man sich dem Tier gar nicht erst nähern und auf keinen Fall versuchen, diesem selbst zu helfen. Stattdessen ist auf eine Fachperson zu warten, die auf die sachkundige Versorgung verletzter Wildtiere spezialisiert ist. Hinzu kommt, dass die Pflege von Wildtieren durch Privatpersonen ohne Genehmigung verboten ist, weshalb angefahrene Tiere unter keinen Umständen mit nach Hause genommen werden dürfen. Tote Tiere sollten an den Strassenrand gezogen werden, um die Verkehrsteilnehmenden nicht zu gefährden.