TIR referiert regelmässig bei Ausbildungen im Tierschutzbereich
Die Information und Aufklärung der Bevölkerung über den korrekten Umgang mit und eine tiergerechte Haltung von Tieren sind zentral, um Tierleid vorzubeugen. Sie stellen deshalb einen wichtigen Pfeiler der tierschutzrechtlichen Tätigkeit der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) dar. Neben Website, eigenen Publikationen und Bibliothek bieten auch Referate eine hilfreiche Plattform, um Wissen zu vermitteln. Seit über 15 Jahren referiert die TIR bei verschiedenen Organisationen zu tierschutzrechtlichen Themen bei der Aus- und Weiterbildung von Tierhaltenden und anderen Personen, die mit Tieren zu tun haben.
14.08.2024
Die Tierschutzgesetzgebung sieht für verschiedene Tätigkeiten im Zusammenhang mit Tieren eine Ausbildungspflicht vor. Theorie- und Praxismodule vermitteln wertvolles Wissen über den schonenden und fachgerechten Umgang, die tiergerechte Haltung und Pflege, tierliche Ansprüche und Bedürfnisse, die entsprechenden rechtlichen Grundlagen sowie praxisrelevante Informationen. Neben der Haltung von bewilligungspflichtigen Wildtieren – beispielsweise Frettchen und Grosspapageien (Aras und Kakadus) –, gilt das Ausbildungsobligatorium vor allem für den gewerbsmässigen Umgang mit Tieren. Tierheime und Tierbetreuungsdienste ab 6 Pflegeplätzen, gewerbsmässige Tierzucht oder auch Handel und Werbung mit Tieren sind nicht nur bewilligungspflichtig, sondern erfordern auch die notwendige Ausbildung des Pflegepersonals. Im Rahmen von Lehrveranstaltungen bei verschiedenen Ausbildungsstätten referieren die TIR-Juristinnen und Juristen regelmässig zu tierschutzrechtlichen Themenbereichen.
Die angehenden Hundetrainerinnen, Tierbetreuer oder Huforthopädinnen erfahren, welche Bestimmungen die Tierschutzgesetzgebung zur Haltung von und zum Umgang mit Tieren vorsehen – neben Gehegegrössen und deren Einrichtung sind dies etwa Vorschriften zum Auslauf und Sozialkontakt sowie verbotene Handlungen und Hilfsmittel.
Bei diesen Ausführungen zur Tierschutzgesetzgebung betont die TIR jeweils explizit, dass es sich hierbei nur um absolute Mindestanforderungen handelt, deren Einhaltung noch keine tiergerechte Tierhaltung garantiert, und dass grosszügigere Bedingungen für das Wohlergehen der Tiere von grösster Bedeutung sind. Weiter thematisiert werden neben dem Tierseuchenrecht auch die teils gravierenden Mängel im Schweizer Tierschutzvollzug, so die Bagatellisierung von Tierschutzdelikten, die hohe Dunkelziffer nicht verfolgter Tierschutzverstösse oder die viel zu milden Strafen. Je nach Umfang des Referats werden auch die wichtigsten Bereiche aus dem Privatrecht vermittelt, wie "Tiere sind keine Sachen", Tierhalterhaftpflicht oder kaufrechtliche Bestimmungen.
Die TIR freut sich, regelmässig an solchen Aus- und Weiterbildungen zu referieren und damit einen wertvollen Beitrag zur Aufklärung und Information von Tierhaltenden, künftigen Hundetrainern und professionellen Tierbetreuerinnen leisten zu können. Mit ihrer umfangreichen publizistischen Tätigkeit und ihrem breiten Dienstleistungsangebot hat sich die TIR in den letzten Jahren als Kompetenzzentrum für Fragen zum Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft etabliert.