TIR informiert: Welche Vorschriften sind bei Reisen mit Tieren zu beachten?
Wer mit seinem Tier ins Ausland reisen oder Tiere aus dem Urlaub in die Schweiz mitbringen möchte, sollte sich vorher gut informieren, ob dies überhaupt möglich ist. Sowohl für die Einreise in die EU und in viele Drittstaaten als auch für die Rückreise in die Schweiz bestehen für Tiere sehr restriktive Vorschriften. Eine Nichtbeachtung der Vorschriften kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.
12.07.2024
Bei der Rückkehr in die Schweiz sind ebenfalls die entsprechenden Einreisebestimmungen einzuhalten. So müssen beispielsweise Hunde, die aus der EU oder weiteren europäischen Staaten oder Territorien (Andorra, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Nordirland, Norwegen, San Marino, Vatikan) in die Schweiz eingeführt werden, von einem Heimtierpass begleitet und mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Nach der Kennzeichnung per Mikrochip und mindestens 21 Tage vor der Einreise müssen die Tiere zudem gegen Tollwut geimpft worden sein. Die Mitnahme von Heimtieren in Länder ausserhalb der europäischen Staaten und Territorien (wozu seit dem Brexit auch Grossbritannien gehört) empfiehlt sich aufgrund der strengen (Wieder-)Einreisevorschriften in die Schweiz bei kurzen Aufenthalten nicht. So muss bei Einreisen aus sogenannten Tollwut-Risikoländer beispielsweise unbedingt daran gedacht werden, vorab die Gültigkeit der Tollwutimpfung mittels Blutanalyse von einem von der EU anerkannten Labor bestätigen zu lassen und eine Wartefrist von mindestens 3 Monaten einzuhalten. Konsultieren Sie in jedem Fall frühzeitig vor der Reise Ihre Tierärztin bzw. Ihren Tierarzt. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften droht die Abweisung an der Grenze oder die Beschlagnahmung und im schlimmsten Fall die Euthanasie des Tieres in der Schweiz.
Wer sein Tier nicht mit auf die Reise nehmen kann oder möchte, sollte frühzeitig eine Ferienbetreuung oder einen Pensionsplatz sicherstellen. Der Organisationsaufwand wird von Tierhaltern nicht selten unterschätzt. Besonders in den Sommermonaten stellen ausgesetzte Tiere deshalb leider keine Seltenheit dar, weil Ferienplätze oft schon Monate im Voraus ausgebucht sind. Heimtiere werden dann kurzerhand sich selbst überlassen oder ins Tierheim abgeschoben. Das Aussetzen bedeutet für die Tiere einen enormen Stress und ist für sie mit grossen Gefahren verbunden. Daher gilt das Aussetzen sowie das Zurücklassen von Tieren als Tierquälerei im Sinne von Art. 26 Abs. 1 lit. e des Tierschutzgesetzes (TSchG) und wird mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert
Wer vor Ort Freundschaft mit einem heimatlosen Tier schliesst und dieses nach Hause nehmen will, muss berücksichtigen, dass auch hierfür bei der Einreise die gleichen strengen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. So haben örtliche Tierärztinnen und Tierärzte den Gesundheitszustand des Tieres zu überprüfen und die nötigen Einreisezeugnisse auszustellen. Zudem muss es gechippt und danach fachkundig gegen Tollwut geimpft werden. Zuletzt ist eine – je nach Herkunftsland unterschiedlich lange – Wartezeit von bis zu vier Monaten vor der Heimreise einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Einreisevorschriften hat auch in diesem Fall erhebliche Konsequenzen für Tier und Tierhaltenden zur Folge: Das Tier kann beschlagnahmt, in Quarantäne verbracht und im schlimmsten Fall sogar euthanasiert werden, wenn der Importeur nicht auf eigene Kosten die Rückführung organisiert. Gegen die Zuwiderhandelnden droht ein Strafverfahren.
Hinzu kommt, dass viele dieser Tiere unter Umständen in tierschutzwidrigen Verhältnissen gelebt und Schlimmes erlebt haben. Der Umgang mit dadurch hervorgerufenen Verhaltensauffälligkeiten benötigt viel Erfahrung und Zeit. Nicht ausser Acht zu lassen ist auch der Stress für das Tier, der durch den Transport und die Eingewöhnung in ein neues Leben hervorgerufen wird. Wer sich am Ferienziel für schutzbedürftige Tiere nachhaltig einsetzen möchte, unterstützt darum am besten lokale oder international agierende Tierschutzorganisationen, die sich vor Ort um Not leidende und heimatlose Tiere kümmern und etwa Kastrationen und Sensibilisierungskampagnen durchführen. Ferienreisende haben es also auch ohne Mitnahme eines Tieres in der Hand, Einfluss auf die Tierschutzsituation vor Ort zu nehmen.