Mangelnde Brandschutzmassnahmen in landwirtschaftlichen Tierhaltungen – TIR fordert klare gesetzliche Vorgaben
Brände in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben sind keine Seltenheit und fordern oftmals eine schockierend hohe Anzahl an tierlichen Todesopfern. Grund hierfür ist der Mangel an konkreten ausdrücklich vorgeschriebenen Präventionspflichten, denen jede Tierhalterin und jeder Tierhalter nachkommen muss. Um diese für alle Beteiligten tragischen Stallbrände inskünftig vermeiden zu können, macht sich die TIR für eine Verankerung spezifischer Brandschutzmassnahmen in der Tierschutzverordnung stark.
07.02.2024
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) beobachtet bereits seit einigen Jahren die Medienberichterstattung hinsichtlich Brandfälle in landwirtschaftlichen Tierhaltungen. Trotz fehlender Statistik ist davon auszugehen, dass in der Schweiz jährlich mehrere hundert Tiere durch Rauchvergiftungen oder Feuer in ihren Stallungen verenden. Insbesondere bei schwer zugänglichen Stallabteilen oder sehr hohen Tierzahlen ist eine Rettung der einzelnen Tiere im Brandfall praktisch aussichtslos, weshalb Vorkehrungen gegen entsprechende Verluste besonders wichtig sind. Dennoch werden Brandschutzmassnahmen in vielen Fällen kaum ausreichend getroffen.
Eine gesetzliche Präventionspflicht hinsichtlich Brandschäden kann zwar bereits heute aus den bestehenden Tierschutzvorschriften abgeleitet werden. So hat, wer Tiere hält oder betreut, diesen eine für ihr Wohlergehen nötige Unterkunft zu gewähren. Weiter hat der Tierhalter oder die Tierhalterin Mängel an Einrichtungen,
die das Befinden der Tiere beeinträchtigen, unverzüglich zu beheben
oder geeignete Massnahmen zum Schutz der Tiere zu treffen. Nebst diesen
allgemein formulierten Tierhalterpflichten verankert das Tierschutzrecht
hierzulande jedoch keine konkreteren Vorgaben in Bezug auf den Schutz
vor Stallbrandschäden.
Um sowohl die Rechtssicherheit zu erhöhen als auch weitere vermeidbare
Brandfälle zu verhindern, fordert die TIR eine Ergänzung der
Tierschutzverordnung um eine klare einschlägige Bestimmung.
So sollten
Tierhaltende von landwirtschaftlichen Betrieben in jedem Fall über
betriebsspezifische Brandschutzkonzepte verfügen sowie etwa Warngeräte
mit Rauch- und Branderkennung nutzen. Solch ausdrückliche gesetzliche
Vorgaben würden einerseits der Sensibilisierung für die Problematik
dienen und andererseits eine Rechtsgrundlage bieten, um gegen fehlbare
Tierhaltende vorzugehen. Weiter wünscht sich die TIR, dass im Rahmen des
Bewilligungsverfahrens für Stallbauten künftig stärker Rücksicht auf
feuerpolizeiliche Massnahmen genommen wird. Auch hierzu könnte eine
entsprechende Rechtsgrundlage helfen.
Die TIR hat konkret zu
treffende Präventionsmassnahmen gemeinsam mit anderen
Tierschutzorganisationen erarbeitet und den zuständigen Behörden
zukommen lassen. Weiter hat die TIR sich an die Vereinigung Kantonaler
Feuerversicherungen VKF gewandt, um im Rahmen der Überarbeitung der
schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften mitzuwirken. Leider haben
die Bemühungen bisher noch nicht zum gewünschten Erfolg geführt.
Bedauerlicherweise bleibt das Thema weiterhin aktuell: So fanden etwa im
vergangenen Dezember 500 Rinder beim Brand eines Hofes in der Nähe von
Lausanne unnötig einen qualvollen Tod. Mit Blick auf die bevorstehende
Revision der Tierschutzverordnung werden wir die dringend notwendigen
Massnahmen im Rahmen der Vernehmlassung erneut thematisieren.