Rechtliche Kategorisierung von Stadttauben – TIR veröffentlicht Analyse
Die Frage, ob Stadttauben als Wild- oder als Haustiere zu betrachten sind, wird sowohl innerhalb von Behörden und Legislative als auch in der Fachwelt seit Jahren diskutiert. Weil der Status der Tiere zu unterschiedlichen rechtlichen Auswirkungen führt, hat sich die TIR eingehend mit der Thematik befasst. In ihrer aktuell veröffentlichten Analyse kommt sie zum Schluss, dass es sich bei den Stadttauben aus juristischer Sicht um verwilderte Haustauben handelt, die eine genetisch bedingte Abhängigkeit vom Menschen zeigen.
10.05.2023
Im Rahmen ihres Rechtsauskunftsdienstes wird die TIR immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob Stadttauben als Wild- oder Haustiere zu betrachten sind. Die Meinungen hierzu scheinen sowohl in der Fachwelt als auch innerhalb von Behörden und Legislative auseinanderzugehen. Da die Statusbestimmung der Tiere zu unterschiedlichen rechtlichen Implikationen führt, ist die Kategorisierung der Stadttauben relevant. Aus diesem Grund hat sich die TIR eingehend mit dem Status der betreffenden Tiere auseinandergesetzt und ihre Erkenntnisse in einer juristischen Analyse zusammengefasst.
Sowohl das Tierschutz- wie auch das auf Bundesebene geltende Jagdgesetz bezeichnen Stadttauben aus rechtlicher Sicht als verwilderte Haustauben. Diese Kategorisierung entspricht der genetischen Abstammung der Tiere bzw. ihrem Domestikationsgrad. Im Unterschied zur bundesrechtlichen Einordnung scheinen einige Kantone in ihren geltenden Erlassen hingegen eine rechtliche Neuqualifizierung der Tiere als Wildtiere zu beabsichtigen. Dies erscheint in verschiedener Hinsicht problematisch. Entsprechende Neudefinitionen führen zu Widersprüchen innerhalb der Rechtsordnung. So sind unterschiedliche Definitionen in verschiedenen Erlassen zwar möglich und durchaus verbreitet, sie führen aber regelmässig zu Auslegungs- und Handhabungsproblemen und sind deshalb nach Möglichkeit zu vermeiden oder zumindest explizit zu benennen.
Der rechtliche Status als verwilderte Haustaube sagt nichts über die Adaptionsfähigkeit der Tiere aus. Belege aus der Praxis weisen auf einen mehr oder weniger starken Verwahrlosungszustand in Populationen mit hoher Dichte hin. Auch im Umstand, dass Stadttauben menschliche Bauten bevorzugen, die gewissermassen den von ihren Ahnen bewohnten Felsklüften gleichen, zeigt sich eine gewisse Abhängigkeit vom Menschen, der diese Tiere ursprünglich für seine Nutzungsbedürfnisse ihren natürlichen Lebensräumen entnommen hat. Offene Landschaften und Bäume bieten diesen Tieren demgegenüber keinen ihren Bedürfnissen entsprechenden Lebensraum.
Diese und weitere Erkenntnisse hat die TIR im Rahmen ihrer eingehenden Recherche zur Thematik der Stadttauben gewonnen und in einer juristischen Analyse festgehalten. Damit möchte sie dazu beitragen, die Frage rund um die Statusbestimmung zu klären, sodass gestützt darauf weitere rechtliche Ableitungen der zuständigen Behörden Schritt für Schritt vorgenommen und letztlich zukunftsfähige und tierfreundliche Taubenmanagementkonzepte ausgearbeitet werden können.