Niederlage für Tierversuchsverbotsinitiative – kein Votum pro Tierversuche
Das Schweizer Stimmvolk hat die Initiative "Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt" am Sonntag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Das Resultat darf jedoch nicht als generelle Zustimmung der Bevölkerung zu Tierversuchen verstanden werden, sondern ist vielmehr auf die teilweise problematische Ausgestaltung der Initiative zurückzuführen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) wird sich daher auch weiterhin für einen Ausstieg aus dem Tierversuchssystem stark machen.
14.02.2022
Aus dem Votum lässt sich jedoch keinesfalls eine generell unkritische Haltung der Bevölkerung gegenüber Tierversuchen ableiten. Diverse Meinungsumfragen belegen, dass Tierversuche von der Gesellschaft – wenn überhaupt – höchstens dann befürwortet werden, wenn sie einen klaren Nutzen für die Gesundheit von Mensch und Tier oder für gleichwertige Ziele erbringen. Ungerichtete tierbasierte Forschung sowie Experimente, deren Übertragung mehr als ungewiss ist, werden hingegen von weiten Bevölkerungsteilen nicht geduldet – insbesondere wenn damit mittelschwere bis schwere Belastungen für die Tiere verbunden sind.
Das Abstimmungsresultat darf also nicht dahingehend interpretiert werden, dass eine zumindest mittel- bis langfristige Abkehr vom Tierversuch gesellschaftlich nicht dringend erwünscht wäre. Belastende Tierversuche sind in ethischer Hinsicht höchst fragwürdig und werden bezüglich ihres wissenschaftlichen Werts in Fachkreisen zunehmend angezweifelt. Verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen zu einzelnen Forschungszweigen weisen darauf hin, dass die Ergebnisse von Tierversuchen in der Grundlagenforschung nur in bescheidenem Ausmass zu nützlichen Erkenntnissen für die menschliche Gesundheit führen.
Angesichts der wachsenden wissenschaftlichen Kritik an der tierversuchsbasierten Forschung wäre es nach Ansicht der TIR dringend angezeigt, Tierversuche – speziell im Bereich der Grundlagenforschung – einer systematischen Nutzenbewertung zu unterziehen, was bislang trotz grosszügiger Finanzierung durch die öffentliche Hand unverständlicherweise unterblieben ist. Mittels eines entsprechenden Evaluationsverfahrens liesse sich eruieren, welchen Wert Tierversuche tatsächlich für den wissenschaftlichen Fortschritt haben, was sowohl für einen faktenbasierten gesellschaftlichen Diskurs als auch für die Beurteilung der Zulässigkeit einzelner Tierversuchsprojekte im Rahmen des Bewilligungsverfahrens von zentraler Bedeutung wäre.
Die TIR hatte sich, nachdem die Tierversuchsverbotsinitiative zustande gekommen war, intensiv für einen Gegenentwurf durch das Parlament stark gemacht, der eine solche systematische Erhebung des Nutzens von Tierversuchen und einen auf den Ergebnissen der entsprechenden Analysen basierenden Ausstiegsplan vorgesehen hatte. Bedauerlicherweise wurde der betreffende Vorstoss vom Parlament damals abgelehnt. Die TIR wird sich jedoch auch weiterhin auf politischer Ebene für das Anliegen und somit für eine Abkehr vom Tierversuch engagieren