Tierschutz auf Reisen – Aufgepasst vor dubiosen Angeboten!
Die meisten Schweizerinnen und Schweizer erachten Tierschutz hierzulande als etwas Selbstverständliches, zumal die eidgenössische Tierschutzgesetzgebung allgemein als fortschrittlich gilt. Bei Reisen ins Ausland kann man jedoch leicht mit problematischen Umgangsformen mit Tieren in Berührung geraten. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) macht zu Beginn der Ferienzeit auf einige Problemfelder aufmerksam, die häufig mit grossem Tierleid verbunden sind.
09.07.2021
Weit verbreitet sind Angebote wie Erinnerungsfotos mit Wildtieren aller Art, insbesondere mit Tierbabys. Dabei werden beispielsweise Faultiere oder Koalas von Touristen im Arm gehalten oder Raubkatzen für den perfekten Schnappschuss positioniert. Für die nicht an die menschliche Umwelt angepassten Wildtiere bedeuten das ständige Anfassen und Weiterreichen sowie die unnatürliche Nähe zum Menschen aber enormen Stress. Aus der Sicht des Tierschutzes ist daher von sämtlichen sogenannten «Hands on»-Begegnungen generell dringend abzuraten.
Vielen Touristinnen und Touristen ist nicht bewusst, dass harmlos wirkende Erlebnisangebote mit exotischen Wildtieren oftmals auf tierquälerischen Ausbeutungspraktiken beruhen und für die betroffenen Tiere mit grossen Belastungen verbunden sind. Mit ihrer Sensibilisierungskampagne «Für Wildtiere ist es eine Qual, von Touristen betatscht zu werden» will die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) auf das immense Leid von Wildtieren, das häufig hinter solchen Touristenattraktionen steht, aufmerksam machen und dazu aufrufen, entsprechende Aktivitäten zu meiden.
Doch nicht nur Wildtiere können von prekären Tierschutzsituationen an Ferienorten betroffen sein. So sollte auch von unüberlegten Mitleidskäufen oder -adoptionen von Hunden, Katzen und anderen Haustieren im Ausland unbedingt abgesehen werden. Noch immer werden in vielen Ländern Tiere auf Märkten angeboten.
Wer vor Ort Freundschaft mit einem Streunertier schliesst und dieses nach Hause nehmen will, muss berücksichtigen, dass für die Einreise hohe Voraussetzungen erfüllt werden müssen. So hat ein örtlicher Tierarzt den Gesundheitszustand des Tieres zu überprüfen und die nötigen Einreisezeugnisse auszustellen. Zudem muss es gechippt und danach fachkundig gegen Tollwut geimpft werden. Zuletzt ist eine – je nach Herkunftsland unterschiedliche – Wartezeit vor der Heimreise einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Einreisevorschriften hat erhebliche Konsequenzen für Tier und Besitzer zur Folge: So kann das Tier für weitere Abklärungen beschlagnahmt, in Quarantäne verbracht oder im schlimmsten Fall sogar euthanasiert werden, wenn der Importeur nicht auf eigene Kosten die Rückführung organisiert. Gegen den Zuwiderhandelnden droht ein Strafverfahren. Nicht ausser Acht zu lassen ist zudem der durch den Transport und die Eingewöhnung in ein völlig neues Leben hervorgerufene Stress für das Tier.
Wer sich im Ausland für verwahrloste Tiere einsetzen möchte, unterstützt darum am besten lokale Tierschutzorganisationen, die sich vor Ort um Not leidende und heimatlose Tiere kümmern und etwa Kastrationen und Sensibilisierungskampagnen durchführen. Darüber hinaus kann man ein bedürftiges Tier natürlich auch durch einen einheimischen Tierarzt behandeln lassen. Ferienreisende haben es also in der Hand, durch ihr Verhalten Einfluss auf die Tierschutzsituation vor Ort zu nehmen.