TIR-Kalender 2021 – Tierschutzrechtliche Frage im Mai
Der beliebte TIR-Kalender 2021 enthält nicht nur schöne Tierfotos, sondern beantwortet auch jeden Monat eine Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Mensch-Tier-Beziehung. Der Mai beschäftigt sich mit der Frage, was gegen Froschlärm aus dem Nachbarsteich unternommen werden kann.
06.05.2021
«Im Biotop meines Nachbarn leben zahlreiche Frösche. Durch das nächtliche Konzert der Tiere schlafe ich keine Nacht mehr durch. Wie kann ich mich dagegen wehren?»
Antwort von TIR:
Natürlich kann der Nachbar den Fröschen in seinem Teich das Quaken nicht abgewöhnen – schliesslich handelt es sich dabei um ein natürliches Verhalten und wichtiges Kommunikationsinstrument der Tiere. Zudem darf von den Anwohnern – auch wenn sie keine Tierfreunde sind – ein gewisses Mass an Toleranz verlangt werden.
Die Frage ist, wo die Grenze zwischen noch zumutbaren und unzumutbaren Immissionen liegt. Ob eine Störung als übermässig zu bewerten ist, wird nicht aufgrund der subjektiven Wahrnehmung des Betroffenen, sondern aufgrund jener eines Durchschnittsmenschen ermittelt. Daher gelten gelegentliches Hundegebell, Vogelgezwitscher etc. als tolerierbar, nicht aber das stundenlange Schreien eines Papageis oder das pausenlose Gebell mehrerer Hunde. Ist die Lärmbelästigung übermässig, muss dies von Nachbarn nicht hingenommen werden und kann gerichtlich verboten werden.