Neuer TIR-Flyer: Schafe brauchen rechtlichen Schutz!
Ende November veröffentlichte die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ihre jährliche Analyse zur Schweizer Tierschutzstrafpraxis. Im Fokus des diesjährigen Gutachtens stand der rechtliche Schutz von Schafen. Dabei zeigt sich, dass dieser klar unzureichend ist und sowohl in Bezug auf die entsprechenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen als auch hinsichtlich deren Umsetzung grosser Verbesserungsbedarf besteht. In ihrem aktuellen Flyer legt die TIR die konkreten Mängel dar und zeigt auf, worauf diese zurückzuführen sind.
03.12.2020
Die Tierschutzverordnung schreibt in Art. 36 Abs. 1 TSchV zwar vor, Tiere dürften "extremer Witterung" nicht "über längere Zeit" schutzlos ausgeliefert sein und ihnen sei ein geeigneter natürlicher oder künstlicher Schutz zur Verfügung zu stellen, sofern sie bei entsprechenden Bedingungen nicht eingestallt werden können.
Auch die Analyse der an Schafen begangenen Tierschutzverstösse zeigt ebenfalls, dass entsprechende Straftaten durch die zuständigen Behörden oftmals bagatellisiert werden. Zudem ist auffällig, dass es im Jahr 2019 zu keiner einzigen Verurteilung betreffend Vernachlässigung von Schafen während der Sömmerung auf der Alp kam. Dies, obwohl jedes Jahr rund 4000 Schafe infolge von Krankheiten, Verletzungen oder Abstürzen auf der Alp verenden, was darauf hindeutet, dass die Halter ihre Fürsorgepflichten den Tieren gegenüber nicht genügend wahrnehmen und die tierschutzrechtlichen Vorgaben in Bezug auf die Haltung von Schafen auf der Alp schlicht nicht vollzogen werden.
Weitere Informationen über den mangelhaften rechtlichen Schutz von Schafen in der Schweiz, lesen Sie in unserem aktuellen Flyer. Sämtliche TIR-Informationsflyer können kostenlos bei der TIR-Geschäftsstelle oder über unseren Webshop bestellt werden.