TIR enttäuscht: Ständerat lockert den Schutz des Wolfes
In seiner Beratung über das Jagdgesetz vom 13. Juni ist der Ständerat dem aus Tierschutzsicht in vielerlei Hinsicht unzureichenden Entwurf des Bundesrats in den zentralen Punkten gefolgt. Hinsichtlich der Lockerung des Abschusses von Wölfen geht er sogar deutlich weiter. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) beobachtet diese Entwicklungen mit grosser Sorge. Sie hatte sich vorgängig mit einer kritischen Stellungnahme an die Mitglieder des Ständerats gewandt.
15.06.2018
In seiner Sitzung vom 13. Juni ist der Ständerat nun dem Vorschlag des Bundesrats in den meisten Punkten gefolgt. In verschiedenen Bereichen ist er sogar deutlich weitergegangen und hat insbesondere die Voraussetzungen für den Wolfabschuss zusätzlich gelockert. So beschloss der Ständerat beispielsweise, die Jagd auf Wölfe auch in den 42 sogenannten Jagdbanngebieten zuzulassen.
Die TIR hatte beim Ständerat im Vorfeld der Beratung eine kritische Stellungnahme eingereicht. Sie ist enttäuscht, dass die Anliegen des Tierschutzes kaum Eingang in die Teilrevision gefunden haben. Die TIR kritisiert insbesondere die geplante
Umwelt- und Tierschutzorganisationen haben bereits die Ergreifung eines Referendums in Aussicht gestellt. Zuerst wird aber noch der Nationalrat über die Revision des Jagdgesetzes beraten.