Missachtung der Tierwürde – TIR erstattet erneut Strafanzeige gegen Circus Royal
Der Circus Royal zeigt auch 2017 Tiernummern, bei denen die Würde von Wildtieren missachtet wird. Während letztes Jahr unter anderem Löwen betroffen waren, sind es in dieser Saison Tiger und Kamele. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) erstattet daher erneut Strafanzeige wegen Tierquälerei und fordert die sofortige Einstellung der entwürdigenden Vorführungen.
12.04.2017
Das Schweizer Tierschutzrecht schützt neben dem Wohlergehen von Tieren auch ihre Würde. Dies bedeutet, dass Tiere einen gesetzlich geschützten Eigenwert haben und nicht für die Interessen des Menschen, sondern in erster Linie um ihrer selbst willen existieren. Darum schützt das Tierschutzgesetz Tiere beispielsweise vor Erniedrigungen und übermässigen Instrumentalisierungen, d.h. also auch vor Belastungen, die nicht zwingend mit körperlichen Schmerzen oder Leiden verbunden sind.
Eine Verletzung der Tierwürde ist lediglich dann zulässig, wenn sie durch gewichtige Gründe gerechtfertigt werden kann. Die Haltung und Dressur von Wildtieren in Zirkusbetrieben dient jedoch – neben finanziellen Interessen der Unternehmen – einzig der Unterhaltung des Publikums. Ein solcher Zweck kann die Belastungen, die den Tieren zugemutet werden, keinesfalls rechtfertigen. Dies trifft grundsätzlich auf alle in der Manege vorgeführten Tiere zu, im Besonderen aber auf die fünf Tiger im diesjährigen Programm des Circus Royal. Die zu Beginn der Vorführung in fast schon zynischer Weise als "Botschafter aller Tiere" bezeichneten Raubkatzen werden auf Kommando zu artwidrigen und entwürdigenden Verhaltensweisen gezwungen, womit letztlich vor allem die Machtposition des Menschen gegenüber wilden Tieren demonstriert wird. Die physisch überlegenen und eigentlich sehr gefährlichen Tiger werden vollständig dominiert und zu willenlosen Kuscheltieren degradiert, die man beispielsweise am Schwanz packen kann, um damit dem Publikum zuzuwinken.
Die fragwürdige Tigernummer impliziert, dass der Mensch als herrschende Spezies auch die stärksten und gefährlichsten Tiere unterwerfen kann und darf. Statt das Publikum für die natürlichen Bedürfnisse und den Schutz der Tiere zu sensibilisieren, wird damit ein fatales Mensch-Tier-Verhältnis zementiert, indem Raubtiere als reiner Spassfaktor regelrecht vorgeführt werden.
Der Circus Royal, der momentan im Kanton Bern tourt, missachtet in
massiver Weise den Eigenwert der betroffenen Tiger, die in der Manege
gleichermassen erniedrigt und instrumentalisiert werden. Unter denselben
Aspekten ist auch eine weitere Nummer mit Kamelen kritisch zu
überprüfen. Die TIR hat daher am 11. April bei der zuständigen
Staatsanwaltschaft eine ausführlich dokumentierte Strafanzeige wegen
Tierquälerei eingereicht, in der sie auch die sofortige Einstellung der
gesetzeswidrigen Tiernummern verlangt.
Bereits 2016 hat die TIR
aus denselben Gründen Strafanzeige wegen einer Löwennummer des Circus
Royal bei der damals zuständigen Staatsanwaltschaft des Kantons St.
Gallen erstattet. Diese hat damals aber leider mit fadenscheinigen
Argumenten davon abgesehen, überhaupt ein Strafverfahren zu eröffnen
(siehe Newsmeldung vom 12.10.2016).
Die TIR hat sich damals ausdrücklich vorbehalten, in ähnlichen Fällen
erneut rechtliche Schritte einzuleiten. Dies wurde nun getan, damit der
Tatbestand der Tierquälerei durch die zuständigen Behörden jetzt endlich
untersucht wird.
Ausserdem hat die TIR 2016 gemeinsam mit ProTier und Vier Pfoten eine Petition für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus lanciert (siehe www.keine-wildtiere-im-zirkus.ch). Weltweit haben bereits mehr als 30 Länder die entsprechende Problematik erkannt und Verbote für alle oder bestimmte Tierarten in Zirkussen erlassen. Aus der Sicht des Tierschutzes ist eine entsprechende Regelung auch in der Schweiz schon lange überfällig.

Tourneeplakat Circus Royal 2017