TIR stellt Strafanzeige gegen Circus Royal online
Tier im Recht (TIR) hält an seinen Vorwürfen gegen den Circus Royal fest. Der Straftatbestand der Tierwürdemissachtung ist im Falle der Vorführung von sieben Löwinnen im Circus Royal nach Ansicht von TIR klar erfüllt. Damit sich Interessierte eine eigene Meinung bilden können, stellt TIR seine Strafanzeige online.
26.10.2016
Am 9. August hat TIR Strafanzeige gegen den Circus Royal wegen Tierquälerei eingereicht (siehe Newsmeldung vom 10.8.2016). Kritisiert wurde darin die Vorführung von sieben Löwinnen, die nach Meinung von TIR eine Missachtung der Tierwürde darstellt und damit klar gegen das geltende Tierschutzgesetz verstösst. Am 10. Oktober hat die zuständige Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen jedoch entschieden, auf die Vorwürfe nicht einzutreten und auf eine Strafuntersuchung zu verzichten (siehe Newsmeldung vom 12.10.2016).
Aus der Sicht von TIR ist die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft St. Gallen ein Skandal. Der Verzicht auf eine Strafuntersuchung bedeutet, dass man sich mit der umfassend dokumentierten Strafanzeige nicht auseinandergesetzt hat und von vornherein davon ausgegangen ist, dass kein strafrechtliches Verhalten vorliegt. Weil TIR nicht Partei des Verfahrens ist, besteht leider keine Möglichkeit, die Nichtanhandnahmeverfügung anzufechten.
Inzwischen wurde TIR selbst von einer Privatperson wegen falscher Anschuldigung und geschäftsschädigenden Vorgehens bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich angezeigt. Die entsprechende Strafanzeige wurde jedoch nicht anhand genommen, weil TIR seine Vorwürfe gegen den Circus Royal auf eigene Augenzeugenberichte gestützt und nicht gegen besseres Wissen falsche Behauptungen aufgestellt hat. Es wurde darum keine Strafuntersuchung gegen TIR eingeleitet.
Die in den Medien geäusserten Vorwürfe des Circus Royal, TIR wolle unnötig oder sogar böswillig öffentliche Aufmerksamkeit erzeugen oder mache gar falsche Anschuldigungen, sind nicht akzeptabel. Um in dieser Sache völlige Transparenz zu schaffen, macht TIR seine Strafanzeige gegen den Circus Royal nun öffentlich. Die Anzeige kann hier eingesehen werden. Auf diese Weise haben Interessierte die Möglichkeit, sich selbst ein Bild der Argumentation von TIR zu machen.
Aus der Strafanzeige geht hervor, dass der Tatbestand der Tierwürdemissachtung – und somit der Tierquälerei – im Falle der Löwennummer des Circus Royal klar erfüllt ist. Für die Prüfung des Tatbestands wurde das offizielle Schema des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) angewandt. Ebenso klar wird erläutert, weshalb die Tourneebewilligung, über die der Circus Royal verfügt, mit den Vorwürfen von TIR nichts zu tun hat. Trotzdem stützt sich die Staatsanwaltschaft St. Gallen unter anderem genau auf dieses Argument.
Gesamthaft muss festgestellt werden, dass die Staatsanwaltschaft St. Gallen offensichtlich nicht gewillt war oder nicht den Mut gehabt hat, geltendes Recht anzuwenden. Ein Verzicht auf eine Strafuntersuchung ist nur dann zulässig, wenn ein angezeigter Straftatbestand eindeutig nicht erfüllt ist. Hiervon kann in Bezug auf die Tierwürdemissachtung im Rahmen der Löwennummer des Circus Royal jedoch keine Rede sein; vielmehr ist der Tatbestand zweifellos erfüllt, wie TIR ausführlich aufgezeigt hat. Dennoch wurde offensichtlich auf eine rechtliche Prüfung der Argumente der TIR-Strafanzeige verzichtet. Dies kommt einer eigentlichen Rechtsverweigerung gleich, die sich nicht nur zulasten der betroffenen Zirkustiere auswirkt, sondern auch ein völlig falsches Signal für weitere Strafverfahren wegen Tierwürdemissachtungen setzt.
Tier im Recht wird den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung im Allgemeinen und die Behandlung von Zirkustieren im Besonderen natürlich auch künftig kritisch im Auge behalten. Im Weiteren behält sich TIR entsprechende rechtliche Schritte gegen rechtswidrige Zustände auch für die Zukunft ausdrücklich vor.
(Bild: Andrea Stalder / St. Galler Tagblatt)
Löwennummer des Circus Royal