TIR fordert im aktuellen Flyer eine konsequente Bestrafung von Tierquälereien
Im internationalen Vergleich verfügt die Schweiz über ein relativ strenges Tierschutzrecht, wenngleich auch hierzulande immer noch erhebliches Verbesserungspotenzial besteht. Gerade bei der Umsetzung der Tierschutzbestimmungen zeigen sich gravierende Mängel – vor allem in strafrechtlicher Hinsicht, also bei der Verfolgung und Ahndung von Tierquälereien und anderen Tierschutzdelikten. Oft kommen Täter mit viel zu milden oder sogar ganz ohne Strafen davon. In ihrem aktuellen Flyer informiert die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) wie sie solchen Vollzugsmängeln entgegenwirkt und was sie in diesem Bereich schon erreicht hat.
04.11.2015
Mit ihrer jährlichen Analyse der Schweizer Tierschutzstrafpraxis zeigt die TIR Schwachstellen im Vollzug auf und macht diese transparent. Die Auswertung stösst jeweils auch auf ein grosses Medieninteresse, wodurch die TIR Druck auf die für Tierschutzdelikte zuständigen Beamten und Behörden ausüben kann. Dies hat massgeblich dazu beigetragen, dass sich der Vollzug gesamtschweizerisch in den letzten Jahren stark verbessert hat und Täter wesentlich häufiger verurteilt werden. Die jährlichen Auswertungen sowie die rund 14‘500 anonymisierten Fälle sind hier einsehbar.
Der TIR-Themenflyer "Für eine konsequente Bestrafung von Tierquälereien!" kann hier als PDF heruntergeladen oder in Druckform bei der TIR-Geschäftsstelle bestellt werden.
