Seminar zum Tierschutzstrafrecht 2014 – erneut erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen TIR und Universität Zürich
In Zusammenarbeit mit dem Strafrechtslehrstuhl von Prof. Dr. iur. Daniel Jositsch hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) letzte Woche ein Seminar zum Tierschutzstrafrecht veranstaltet, mit dem zahlreiche Studierende für das Tierschutzrecht begeistert werden konnten. Der Anlass war aus Sicht aller Beteiligten ein voller Erfolg.
07.04.2014
Bereits zum sechsten Mal nach 2005, 2007, 2011, 2012 und 2013 hat die TIR in Zusammenarbeit mit der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich ein Seminar zum Tierschutzrecht durchgeführt. Die Veranstaltung fand am 2. und 3. April 2014 in Zürich statt. Im Vorfeld des zweitägigen Veranstaltungsprogramms hatten die 18 teilnehmenden Studierenden ausführliche Seminararbeiten zu verfassen, deren Fokus auf strafrechtlichen Aspekten des Tierschutzrechts lag.
Das breite Themenspektrum der Arbeiten reichte von der Problematik von Wildtierabwehrmethoden über tierschutzstrafrechtliche Aspekte bei der Tötung von Tieren zu den Zusammenhängen von Tierschutzdelinquenz und Gewaltbereitschaft gegenüber Menschen bis hin zu strafrechtlichen Fragestellungen in den Bereichen der Nutztierhaltung und des Fischens. Ebenso behandelt wurden etwa die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Hunde- und Pferdesport, die Frage, wie weit Tierversuche für die Nahrungsmittelproduktion zulässig sind, sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Tierheimen, Tierpensionen und Auffangstationen.
Am ersten Tag des abwechslungsreichen Seminars standen im Hauptgebäude der Universität Zürich vier Vorträge über verschiedene Aspekte der rechtlichen Mensch-Tier-Beziehung auf dem Programm. Den Anfang machte Dr. iur. Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der TIR, der die Besonderheiten und die praktische Umsetzung des Tierschutzstrafrechts beleuchtete. Im Anschluss gewährte Prof. Kathy Hessler von der Lewis & Clark Law School in Portland (Oregon) in ihrem Referat einen interessanten Einblick in das amerikanische Tierschutzstrafrecht.
Am Nachmittag präsentierte Prof. Dr. med. Frank Urbaniok den Teilnehmenden spannende Ausführungen über asymmetrische Machtbeziehungen und den Zusammenhang von Tierquälerei und anderen Straftaten. Der forensische Psychiater und Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes des Kantons Zürich wies dabei unter anderem darauf hin, dass viele Gewaltstraftäter in jüngeren Jahren bereits durch Tierquälereien auffällig werden, und dass Tierquäler sich oftmals auch der eigenen Familie gegenüber gewalttätig verhalten.
Das letzte Referat des ersten Tages hielt Dr. Regula Vogel,
Kantonstierärztin des Kantons Zürich. Sie berichtete über die
tierschutzrechtlich relevanten Tätigkeiten des kantonalen
Veterinärdiensts und brachte den Studierenden die verwaltungsrechtliche
Seite des Tierschutzrechtsvollzugs näher.
Danach begaben sich die
Seminarteilnehmer zum Restaurant Commihalle, um den Tag bei einem
gemeinsamen Nachtessen im gemütlichen Rahmen ausklingen zu lassen.
Der
zweite Seminartag begann mit der Besichtigung des städtischen
Schlachthofs. Die transparente Betriebsführung, die den gesamten Ablauf
der Anlieferung von Schweinen und Kälbern, über ihre Betäubung bis hin
zu ihrer Tötung zeigte, war eindrücklich und bedrückend zugleich.
Die
Fortsetzung des Seminarprogramms fand wiederum im Hauptgebäude der
Universität Zürich statt: Die Studierenden widmeten sich in
Workshop-Gruppen verschiedenen Tierschutzthemen wie etwa der Tierwürde,
problematischen Aspekten beim Tiersport oder der Haltung von Wildtieren
unter ethischen Gesichtspunkten. Anschliessend präsentierten die Gruppen
ihr jeweiliges Thema im Plenum, wobei sich sehr spannende und angeregte
Diskussionen ergaben.
Abgerundet wurde das Seminar durch einen
Besuch beim TierRettungsDienst und dem zugehörigen Tierheim Pfötli. Dort
erhielten die Teilnehmenden einen vertieften Einblick in die
Tätigkeiten des TierRettungsDiensts, der verunfallte oder kranke Tiere
mit seinen speziell ausgestatteten Fahrzeugen zum nächsten Tierarzt oder
ins Tierspital befördert und ausgesetzte oder zugelaufene Tiere ins
Tierheim Pfötli transportiert. Der abschliessende Rundgang durch das
Tierheim vermittelte einen interessanten Eindruck der wichtigen
praktischen Tierschutzarbeit, die von den Mitarbeitenden vor Ort
geleistet wird.
Aus Sicht der TIR war das Seminar ein voller
Erfolg. Ein Grossteil der verfassten Arbeiten wird Eingang in die
Bibliothek der TIR finden und auf diese Weise auch weiteren
Interessierten zur Verfügung stehen. Wir bedanken uns bei den
Verantwortlichen und Teilnehmenden ganz herzlich für die gelungene
Veranstaltung und hoffen, dass das Seminar allen in bester Erinnerung
bleiben wird. Insbesondere möchte sich die TIR bei den Referentinnen und
Referenten sowie Herrn Hofer, Direktor des Schlachthofs Zürich, und
Heidi Randegger, Geschäftsführerin des Tierheims Pfötli, für ihre
interessanten Ausführungen bedanken. Die TIR ist überzeugt, durch
entsprechende Lehrveranstaltungen viele Studierende für die Thematik
sensibilisieren zu können und damit einen wesentlichen Beitrag zur
Entwicklung künftiger Fachkompetenzen im Bereich des Tierschutzrechts zu
leisten.
Gruppenbild der Teilnehmenden des Tierschutzstrafrechtsseminars 2014

Prof. Dr. Daniel Jositsch

Dr. Gieri Bolliger

Prof. Kathy Hessler

Prof. Dr. Frank Urbaniok

Dr. Regula Vogel

Heiri und TIR-Mitarbeiter Andreas Rüttimann im Tierheim Pfötli

Blick auf die Universität Zürich
