TIR kritisiert neue Amtsverordnung für Tierversuche
Am 1. Mai 2010 ist eine neue Verordnung des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET) in Kraft getreten, die die bisher geltenden Richtlinien ablösen soll. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) bemängelt verschiedene Schwachpunkte der Verordnung und sieht darin gewissermassen eine Abschwächung des Tierschutzes.
04.05.2010
Mit der Revision der Tierschutzgesetzgebung im September 2008 wurde das BVET beauftragt, die teilweise veralteten und rechtlich umstrittenen Richtlinien durch allgemein rechtsverbindliche Verordnungen zu ersetzen. Für den Tierversuchsbereich hat das BVET deshalb eine entsprechende Amtsverordnung geschaffen, die die Vorschriften und Leitgedanken der bisherigen Richtlinien abdecken soll.
Leider sieht die TIR einen erheblichen Mangel darin, dass nicht sämtliche Tierschutzanliegen der Richtlinien in die Verordnung übernommen wurden, vielmehr hat das BVET Änderungswünsche der Pharmaindustrie berücksichtigt und daher auf die Regelung für den Tierschutz wichtiger Details verzichtet. Zwar dürfen in Amtsverordnungen keine neuen Tierschutzvorschriften begründet werden. Die Ausführungen des BVET dienen allein dazu, die bundesrechtlichen Normen der Tierschutzgesetzgebung auf Praxisstufe herunterzubrechen und in gewisser Weise zu konkretisieren.
Allerdings existiert bei der Auslegung der Bundesvorschriften ein
gewisser Spielraum, der zugunsten oder zuungunsten der Tiere genutzt
werden kann.
Die TIR hätte es begrüsst, wenn die Amtsverordnung strenger ausgefallen
wäre und den Anliegen des tierschutzrechtlichen Grundsatzartikels (Art. 4
TSchG) besser entsprechen würde. Insbesondere die Würde der
Versuchstiere muss aus Sicht der TIR künftig besser berücksichtigt
werden.
Lesen Sie hierzu den Artikel in der SonntagsZeitung vom 2. Mai 2010: Tierversuche: Kritik am Bund.
Die
Verordnung des BVET über die Haltung von Versuchstieren und die
Erzeugung gentechnisch veränderter Tiere sowie über die Verfahren bei
Tierversuchen (Tierversuchsverordnung) finden Sie hier.