TIR unterstützt die Tierschutzanwalts-Initiative - Ausführliches Argumentarium und NZZ-Artikel zur Notwendigkeit von Tieranwälten
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) sagt ganz klar ja zur Tierschutzanwalts-Initiative, die am 7. März 2010 zur Abstimmung gelangt. Auf www.tieranwalt.ch hat sie ein umfassendes Argumentarium hierzu aufgeschaltet. Ausserdem äussert sich die TIR in einem ausführlichen Artikel in der NZZ zur Notwendigkeit von Tieranwälten.
21.01.2010
Am 7. März 2010 entscheidet das Stimmvolk über die gesamtschweizerische Einführung von Tieranwältinnen und Tieranwälten. Die entsprechende Volksinitiative des Schweizer Tierschutzes STS entspricht einem langjährigen Anliegen der TIR und wird daher von ihr voll unterstützt. Tieranwälte sind für die konsequente Bestrafung von Tierquälereien überaus bedeutend und bieten die Möglichkeit, den in vielen Kantonen bestehenden eklatanten Vollzugsnotstand im Tierschutzstrafrecht endlich zu beenden. Institutionen nach dem Vorbild des - bisher leider einzigen - Zürcher Tieranwalts tragen nachweislich dazu bei, dass das Tierschutzrecht ernster genommen und besser durchgesetzt wird. Der Tieranwalt unterstützt Polizei und Behörden in Fällen von Verstössen gegen das Tierschutzrecht und vertritt in jedem Strafverfahren die Interessen der geschädigten Tiere.
Begangene Tierquälereien können damit zwar nicht ungeschehen gemacht werden, doch sorgt der Tieranwalt dafür, dass die Täter für ihre Delikte zur Verantwortung gezogen werden. Zudem hat seine Tätigkeit eine starke präventive Wirkung, weil Tierquäler von weiteren Taten abgehalten werden. Als Fürsprecher der Tiere kann er von Anfang zu deren Gunsten an auf das Strafverfahren einwirken und ungerechtfertigte Freisprüche und Verfahrenseinstellungen anfechten.
Der Zürcher Tieranwalt hat sich bestens bewährt. In keinem anderen
Kanton sind in den vergangenen 15 Jahren auch nur annähernd so viele
Tierschutzverfahren durchgeführt worden. Zudem sind im Kanton Zürich
auch die Strafen für Tierschutzdelikte deutlich höher als der
gesamtschweizerische Durchschnitt.
Weil von Gegnern der
Initiative regelmässig die gleichen - nur vermeintlich schlagenden -
Gründe gegen die Einsetzung von Tieranwälten angeführt werden, hat die
TIR ein umfassendes Argumentarium zum Thema verfasst. Dieses und
ausführliche Hintergrundinformationen zum Tieranwalt finden Sie unter
www.tieranwalt.ch.
Ausserdem äussert sich die TIR auch in
verschiedenen Presseerzeugnissen zur Notwendigkeit von Tieranwälten. So
nimmt Dr. Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der TIR, in einem
ausführlichen Beitrag in der Neuen Zürcher Zeitung vom 21. Januar 2010
zum Thema Stellung. Den vollständigen NZZ-Artikel finden Sie hier.