TIR begrüsst landesweites Hundegesetz ohne Rasseverbote, ist aber gegen zusätzliche kantonale Spezialregelungen
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) befürwortet den heute von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats mit 14 zu 5 Stimmen verabschiedeten Vorschlag für ein bundesweites Hundegesetz und die hierfür notwendige Verfassungsänderung. Der "schlanke und griffige" Gesetzesvorschlag verzichtet im Gegensatz zum ersten Entwurf der WBK auf die Auflistung gefährlicher Hunderassen, die verboten oder speziell behandelt werden sollen. Die im Vorschlag vorgesehene Möglichkeit der Kantone, weiterhin strengere Bestimmung zu erlassen, wird von der TIR hingegen klar abgelehnt.
20.02.2009
Seit mehreren Jahren hat sich die TIR für eine einheitliche Lösung der Problematik rund um gefährliche Hunde ohne Rasselisten auf Bundesebene eingesetzt. Weil die Ursache aggressiven Hundeverhaltens in erster Linie eine Frage der Erziehung ist und auf das Einzeltier ankommt, würde sich die Bevölkerung durch Rasselisten in einer Scheinsicherheit wiegen.
Die vorgesehene Verfassungsänderung ermöglicht nun die Schaffung eines schweizweit einheitlichen Gesetzes, das zur Entwirrung des unzumutbaren Durcheinanders kantonaler Hunderegelungen beitragen soll. Allerdings soll es den Kantonen gemäss dem WBK-Vorschlag noch immer möglich sein, strengere Vorschriften zum Schutz vor gefährlichen Hunden zu erlassen.
Die TIR bedauert diese kantonale Regelungskompetenz, weil zu befürchten
ist, dass aus föderalistischen Motiven auch in Zukunft eine ganze Reihe
verschiedener - und aus der Sicht des Tierschutzes klar überschiessender
- kantonaler Vorschriften bestehen werden. Die Unsicherheit über die
geltenden Rechtsgrundlagen wird in der Bevölkerung somit erhalten
bleiben.