DIE Bibliothek zum Tier in Recht und Gesellschaft: 4’000-er Grenze überschritten. Schweizer Tierschutz-Straffälle 1990 – 2004 online!
Mit der Virtuellen Bibliothek bietet die Stiftung für das Tier im Recht der Öffentlichkeit Fachliteratur zum Tier in Recht und Gesellschaft. Die Stiftung hat die Literatur und Fachartikel zusammengetragen, damit die Debatte über die rechtliche Erfassung der Mensch-Tier-Beziehung gründlicher geführt werden kann. Die Sammlung enthält die bibliografischen Angaben von über 4200 hauptsächlich wissenschaftlichen Publikationen vorwiegend im deutschen Sprachraum von 1722 bis zur Gegenwart. Sie wird ständig erweitert und aktualisiert.
24.10.2005
In der Virtuellen Bibliothek können die bibliografischen Angaben eines Werkes gefunden werden, indem nach Schlagwort, nach Kategorien (wie z.B. Hunde, Gentechnologie, Zoo/Zirkus), nach AutorIn oder Verlag gesucht wird. Die Bücher und Artikel können entweder bei den Verlagen oder Antiquariaten bestellt werden. Besonders Interessierte vereinbaren einen Termin mit der Administration der Stiftung (Tel. +41 (0)43 443 06 43, E-Mail info@tierimrecht.org), damit die Bücher und Artikel eingesehen oder fotokopiert werden können. Um die Recherche weiter zu erleichtern, wurde eine Online-Hilfe (Klick auf ein Fragezeichens auf blauem Grund) eingerichtet. Durch www.tierschutz.org hat die Bibliothek eine starke Aufwertung erfahren: Das Schlagwortverzeichnis wurde überarbeitet und in Übereinstimmung mit den entsprechenden Kapiteln von www.tierschutz.org/tierschutz/, www.tierschutz.org/tierwelt/tiergruppen/, www.tierschutz.org/tierwelt/tierschutzrecht/, www.tierschutz.org/tierundrecht/ und teils mit www.tierschutz.org/vollzug/fallgruppen/ gebracht.
Ausserdem stellt die Stiftung für das Tier im Recht sämtliche Entscheide zum Tierschutzstrafrecht zur Verfügung, die seit 1990 dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) gemeldet wurden. Die derzeit 3569 Entscheide sind unter diesem Link abrufbar. Die Datenbank umfasst derzeit genau besehen alle der Stiftung vom BVET zur Verfügung gestellten Fälle seit 1990 aller Kantone mit Ausnahme des Kantons Zürich, der aufgrund der Fallfülle erst ab 1995 eingelesen ist. Derzeit werden die Fälle des Kantons Zürich 1982 – 1994 eingelesen. Mit der Datenbank der Tierfälle sollen der in der Bundesverfassung geforderte Schutz der Würde der Kreatur und der Schutz des Tieres besser als bisher durchgesetzt werden. Die Datenbank der Tierstraffälle CH bildet ein praxistaugliches Instrument für PolizeibeamtInnen, Untersuchungsbehörden, Gerichte und Tier-Organisationen. Auch alle Tier-Haltenden und -Nutzenden erfahren mithilfe der Sammlung, wo die strafrechtlichen Grenzen ihres Handelns liegen, und Tierärztinnen und Tierärzte können ihre Kundschaft in Fragen des Tierschutz-Strafrechts besser beraten.
Die Entscheide werden anonymisiert präsentiert: Die persönlichen Daten
der verurteilten bzw. freigesprochenen Personen bleiben geheim.
Veröffentlicht werden die offiziellen Angaben zum
tierschutzstrafrechtlich relevanten Sachverhalt und die entsprechende
Sanktion (Haft, Busse oder Gefängnis). Besonders interessante Fälle
werden kurz kommentiert. Abrufbar sind die Entscheide z. B. nach:
Tierart, typisierter Fallgruppe, Strafbestimmung, Strafe, Entscheidform
oder nach Kanton. Die Suchkriterien können miteinander kombiniert
werden. Mit dem Suchkriterium "Typisierte Fallgruppe (Detail)" soll der
Vollzug des Tierschutzes erheblich einfacher werden. Bei der Auswertung
der mehr als 3500 Strafentscheide wurde klar, dass es sinnvoll sein
würde, wenn die häufigsten Straftaten systematisch abrufbar sind. Das
ist nun möglich. Mit der Option, die rund siebzig Fallgruppen
aufzulisten, wird die Aufnahme des Tatbestandes, die Protokollierung und
der Quervergleich wesentlich erleichtert. So können Strafuntersuchungs-
und Vollzugsbehörden weitaus effizienter arbeiten, und der Stiftung für
das Tier im Recht liegen bereits Entscheide vor, die sich konkret auf
die Datenbank abstützen.