Abschluss der Revisionsberatungen zum TSchG in der nationalrätlichen WBK
Die WBK des Nationalrats hat heute ihre Detailberatungen über die Revision des Tierschutzgesetzes abgeschlossen, sodass das Geschäft vom Gesamtrat in dessen Sommersession beraten werden kann. Aus Sicht der Stiftung für das Tier im Recht ist der vorliegende Entwurf klar ungenügend.
15.04.2005
Die Kommission für Weiterbildung, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats hat heute ihre Detailberatungen zur Revision des Tierschutzgesetzes abgeschlossen. Nach langen Verhandlungen kann das Geschäft somit dem Gesamtrat übergeben werden, der sich in der nächsten Sommersession damit befassen wird. Für die entsprechende Behandlung schlägt die WBK dem Plenum verschiedene Mehrheitsanträge vor. So soll etwa eine generelle Deklarationspflicht für tierische Nahrungsmittel ins Gesetz aufgenommen werden, während die Kommission auf ihren ursprünglichen Vorschlag nach einer Deklarationspflicht für sämtliche tierlichen Produkte wieder zurück kam und ihn strich. Eingeführt werden soll dafür ein generelles Importverbot für Hunde- und Katzenfelle.
Der von der WBK des Ständerats angeregte Passus, wonach die wirtschaftliche Tragbarkeit bei der Festlegung der Mindestanforderungen für die Nutztierhaltung zwingend zu berücksichtigen sei, wurde (zugunsten eines generellen Investitionsschutzes) wieder aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Aus tierschutzrechtlicher Sicht erwähnenswert sind etwa die Mehrheitsanträge, dass Tierhalteverbote auch für die Zucht gelten sollen, die absolute Fahrzeitbeschränkung von innerstaatlichen Tiertransporten auf sechs Stunden, die Streichung der vom Ständerat vorgesehenen zweijährigen Fristverlängerung bei der Umsetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration und der (wieder) in die Vorlage aufgenommene Straftatbestand der Würdeverletzung (ob dieser jedoch überhaupt praktikabel ist und vor dem Grundsatz "keine Strafe ohne (klares) Gesetz" standhält, muss die Zukunft weisen). Ausserdem liegt für die Plenumsdebatte eine lange Reihe von Minderheitsanträgen vor.
Neben diesen positiven Punkten hat sich die WBK vor einigen bedeutenden Tierschutzpostulaten leider bis zum Schluss ihrer Debatte verschlossen. So hat sie den Lebensschutz von Tieren und das Verbot des ungerechtfertigten Tötens ebenso wenig in ihre Vorlage aufgenommen wie die flächendeckende Einführung von Tieranwälten oder das von der Stiftung für das Tier im Recht vehement geforderte Verbot der Zoophilie (Sodomie). Bemängelt werden muss auch, dass der Wortlaut der ausführenden – und sich ebenfalls in Revision befindenden – Tierschutzverordnung derzeit noch immer nicht vorliegt, womit die wirkliche Tragweite der Gesetzesbestimmungen höchstens erahnt werden kann.
Grosse tierschützerische Defizite weisen zudem beispielsweise auch die Bereiche Tierversuch oder Nutztierhaltung auf, sodass das neue Tierschutzgesetz aus der Sicht der Stiftung für das Tier im Recht insgesamt bereits vor seinem Inkrafttreten als klar ungenügend betrachtet werden muss. Der Umstand, dass es offenbar die Aufgabe des - teilweise durchaus sehr wohlwollenden und tierschutzorientierten – Parlaments ist, den unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten von Beginn weg unzureichenden Entwurf des Bundesrats für ein neues Tierschutzgesetz zu verbessern, wurde von der Stiftung für das Tier im Recht bereits verschiedentlich kritisiert. So hätte sich eine Rückweisung an die Verwaltung mit dem Auftrag einer gründlichen Überarbeitung schon bei Veröffentlichung der Vorlage aufgedrängt. (vgl. hierzu Antoine F. Goetschel/Gieri Bolliger, Weshalb neu, wenn nicht besser? Überlegungen zur Revision des Tierschutzgesetzes, in: NZZ 14.2.2003, S. 15).