Revision Tierschutzgesetz am 6. Oktober vor Ständerat
10.09.2004
Die Stiftung für das Tier im Recht hofft, dass der auch von der WBK/S bemängelten Transparenz im Vollzug mit der Schaffung von kantonalen TieranwältInnen in Strafsachen begegnet wird, welches Amt seit zwölf Jahren sich im Kt. Zürich bestens bewährt hat.
Auch machen neueste Fälle deutlich, dass die Zoophilie (Sodomie), also sexuelle Handlungen an Tieren, verboten gehört.