Die Stiftung für das Tier im Recht stellt ihren TSchG-Entwurf der ständerätlichen Kommission vor
Bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfes hat die Stiftung vor allem zwei Punkte hervorgehoben: sie konnte mit Hilfe der Tierfall-Datenbank nachweisen, dass der Tieranwalt im Kanton Zürich wesentlich zu einem besseren Tierschutz-Vollzug beigetragen hat. Sie forderte deshalb in ihrem 80-seitigen Gutachten die Einführung von TieranwältInnen auch in den anderen Kantonen.
23.08.2004
In der anschliessenden Diskussion stellten verschiedene StänderätInnen interessante Fragen über den mangelhaften Vollzug im Tierschutz, über das Töten von Tieren, Tierversuche und Tiertransporte. Die ständerätliche Kommission sicherte der Stiftung für das Tier im Recht durch ihre Präsidentin ausdrücklich zu, die dargelegten Tierschutzprobleme sehr ernst zu nehmen und bei der Revision der Tierschutzgesetzes möglichst zu berücksichtigen. Das Tierschutzgesetz sollte in der Herbst-Session 2004 vom Ständerat beraten werden.
Die ständerätliche WBK hat sich am 16./17. August intensiv mit der Revision des Tierschutzgesetzes auseinandergesetzt. Die Stiftung für das Tier im Recht begrüsst es, dass bislang einzelne ihrer Forderungen gemäss ihrem - mit anderen Organisationen ausgearbeiteten - Gesetzesentwurf übernommen worden sind. So beabsichtigt die Kommission eine Verschärfung der Tierversuchspraxis und will schwerstbelastende Versuche grundsätzlich nicht mehr zulassen. Auch unterstreicht sie die Bedeutung von Alternativmethoden zu Tierversuchen (Art. 18).
Nicht zu befriedigen vermag die Absicht der Kommission, auch künftig
grundsätzlich bloss Wirbeltiere gesetzlich zu schützen und beim Schutz
der Wirbellosen durch die Verordnung auf deren Empfindungsfähigkeit
abzustellen.
Unter dem Lichte des Verfassungsgrundsatzes der "Würde der Kreatur" spielt bei Wirbellosen - ähnlich wie bei Pflanzen - die Empfindungsfähigkeit eine untergeordnete Rolle. Noch immer soll das Leben von Tieren ungeschützt bleiben. Damit würde die Schweiz gegenüber der Tierschutzgesetzgebung Deutschlands und Österreichs stark ins Hintertreffen geraten und eine tragende und jedermann einsehbare Tierschutzforderung unbeachtet lassen. Einen empfindlichen Rückschritt soll das Tierschutzgesetz durch die Aufweichung der Betäubungspflicht erfahren: während in Deutschland die Betäubung durch Tierärzte kürzlich verschärft und auf höhere Wirbeltiere ausgedehnt wurde, sollen künftig alle Tiere auch durch Nicht-Tierärzte betäubt werden dürfen. Auch steht eine Aufweichung der Bewilligungspflicht der gewerbsmässigen Wildtierhaltung zu befürchten.
Die Stiftung für das Tier im Recht gibt ihrer Hoffnung Ausdruck, dass die geschilderten Aufweichungen und fehlenden Anpassungen des Tierschutzrechts an die neuen Umstände durch die Kommission selber und später durch die Räte korrigiert werden. Insbesondere gilt es, dem - von der Kommission zurecht als intransparent gerügten - Tierschutz im Vollzug durch eine kantonale Tieranwaltschaft Nachachtung zu verschaffen.
- Allgemeines zur Revision TSchG
- Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates vom 18. August 2004