Tierschützer sind unzufrieden mit Vorschlägen des Bundesrates
"Der Bundesrat hat mit seinem Vorschlag, der weder eine Erhöhung noch eine Senkung des Schutzniveaus vorsieht, am Parlament vorbeipolitisiert."
30.07.2004
Der Geschäftsführer der Stiftung für das Tier im Recht macht sich daher für den Gegenentwurf stark, den seine Organisation mit 15 anderen Tierschutzorganisationen vorgelegt hat. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Ständerats wird den Entwurf am 16. August zusammen mit den Tierschutzorganisationen diskutieren.
Problematisch findet Goetschel die vom Bundesrat angestrebte "Entschlackung" des Gesetzes: Einzelne Punkte sollen in die Verordnung überführt werden. "Wir wollen aber nicht die Katze im Sack kaufen", sagt Goetschel zum Umstand, dass der Bundesrat den Vor-Entwurf der Verordnung nicht vorlegen will.
"Wenn der Bundesrat schon die Übernahme zahlreicher Bestimmungen in die Tierschutzverordnung ins Auge fasst, sollen sich das Parlament und der organisierte Tierschutz von der Stringenz des Gesamtpakets überzeugen können", schreibt die Stiftung für das Tier im Recht in einer Medienmitteilung.
Der Schutz des Tieres sei mit dem Gesetz nicht hinreichend gewährleistet. So wäre die Sodomie weiterhin nicht gesetzlich verboten, sagte Goetschel. "Ganz unglücklich" wäre zudem, wenn Bauern Tiere ohne Beisein eines Tierarztes kastrieren könnten, wie es der Entwurf vorsieht.
Goetschel zeigt sich auf Anfrage optimistisch, dass der Gegenentwurf in die Diskussion im Parlament aufgenommen wird. Der vom Schweizer Tierschutz STS eingereichten Volksinitiative "Tierschutz - JA!" räumt er indes nur geringe Chancen für eine Annahme ein.