Bundesrat hält Vorentwurf zur Tierschutzverordnung zurück
Mit Brief vom 1. Juli 2004 hat die Parlamentarische Gruppe Tierschutz unter dem Co-Präsidium von Nationalrätin Pia Hollenstein den Vorsteher des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements ersucht, dem Parlament im Hinblick auf die Beratung der Revision des Tierschutzgesetzes in der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Einblick in die Vorarbeiten zu einer neuen Tierschutzverordnung zu gewähren.
28.07.2004
Mit Brief vom 22. Juli d.J. erklärt der Bundesrat, dass er nicht bereit ist, dem Wunsch der überparteilichen Tierschutzgruppe, den Verordnungsentwurf auf den Tisch zu legen. Der Bundesrat habe sich dafür entschieden, die Grundsatzfragen der Neuausrichtung des Tierschutzes in den Vordergrund zu stellen. Deshalb wolle er heute davon absehen, einen Verordnungsentwurf vorzulegen. Das BVET habe zwar umfangreiche Vorarbeiten für eine neue TSchV geleistet. Diese hätten aber noch zu keinem konsolidierten Vorentwurf geführt, weshalb die bundesinterne Konsultation noch nicht eingeleitet worden sei. Der Bundespräsident werde aber über die geplanten Ausführungsbestimmungen im Rahmen der Kommissionsarbeiten eingehend berichten.
Die Stiftung für das Tier im Recht bedauert diesen bundesrätlichen
Entscheid. Wenn der Bundesrat schon eine Entschlackung des
Tierschutzgesetzes vorschlägt und zahlreiche Bestimmungen in die
Tierschutzverordnung ins Auge fasst, soll sich das Parlament und der
organisierte Tierschutz von der Stringenz des Gesamtpaketes überzeugen
können.
Das Vertrösten auf später mit Zusicherungen, die Verordnung würde die eine oder andere Norm vorsehen, wenn das Gesetz verabschiedet worden sein wird, reicht nicht aus. Die Stiftung für das Tier im Recht wird sich vor der ständerätlichen WBK am 16. August 2004 dafür einsetzen, dass sich das Parlament im Verfahren der TSchG-Revisionsbemühungen möglichst genau über Inhalt und Tragweite der vorgesehenen Tierschutzverordnung ein eigenes Bild machen und zum gesamten Normenwerk abschliessend und einheitlich Stellung nehmen kann.
Das Tier im Recht ist gesellschaftlich gesehen zu wichtig, als dass es einem politischen Ränkespiel mit zurück gehaltenen Informationen zum Opfer fallen soll.