Tierschutz-Straffälle kostenlos abrufbar unter www.tierimrecht.org
Die Datenbank soll Polizei, Untersuchungsbehörden, Gerichten und Tier-Organisationen als praxistaugliches Instrument dienen.
17.07.2004
Die Datenbank "Tierstraffälle CH"
Aus der Datenbank "Tierstraffälle CH" wird offensichtlich: In Untersuchungen zu Tierschutz-Straffällen wird mehrheitlich nur zurückhaltend ermittelt. Gerichtsurteile oder Strafverfügungen fallen zudem grösstenteils zu milde aus. So wurde beispielsweise der Täter freigesprochen, wer seinen bald zweijährigen Border-Collie unbestrittenermassen am Halsband in die Höhe hob, schüttelte, zu Boden warf und ihm mehrere Fusstritte versetzte, um ihn schliesslich in seinen Stall zu schleifen und dort einzusperren (GR 98/001).
Die Entscheide werden anonymisiert präsentiert: Die persönlichen Daten der verurteilten bzw. freigesprochenen Personen bleiben geheim. Veröffentlicht werden die offiziellen Angaben zum tierschutzstrafrechtlich relevanten Sachverhalt und die entsprechende Sanktion (Haft, Busse oder Gefängnis). Besonders interessante Fälle werden kurz kommentiert. Abrufbar sind die Entscheide z. B. nach: Tierart, typisierter Fallgruppe, Strafbestimmung, Strafe, Entscheidform oder nach Kanton. Die Suchkriterien können miteinander kombiniert werden.
In Kurzform verfügbar sind alle dem BVET gemeldeten kantonalen Entscheide der Jahre 1990 bis 2002, ausgenommen sind jene des Kantons Zürich, von denen die Jahre 1999 bis 2002 erfasst wurden. Die Datenbank wird stets erweitert, demnächst soll sie auch die Zürcher Fälle von 1990 bis 1998 enthalten, ebenso die gesamtschweizerischen Entscheide des Jahres 2003.
Datenbasis
Die schweizerischen Gerichte und Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtet, ihre Tierschutzfälle nach Verfahrensabschluss dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) in Bern mitzuteilen. Mit der Genehmigung des Bundesanwalts und des BVET sowie des Zürcher Regierungsrats wurde das gesamte beim BVET und beim Zürcher Tieranwalt eingegangene bzw. dort verwaltete Datenmaterial der Stiftung für das Tier im Recht zur Verfügung gestellt.
Fazit
Beim BVET ist man froh, dass der Vollzug des
strafrechtlichen Tierschutzes nun verglichen werden kann. "So lassen
sich unterschiedliche Praktiken und Lücken aufdecken", meint Direktor
Hans Wyss. Für die Stiftung für das Tier im Recht ist die Praxis
ernüchternd: "Zu milde Entscheide, zu häufige Verfahrenseinstellungen,
Fehler bei der Untersuchung sowie eine mangelhafte Motivation von
Polizeibeamten, Behörden und Gerichten überwiegen. Um eine höhere
Erfolgsquote in Tierschutzfällen zu erzielen, braucht u.a. jeder Kanton
eine Tieranwaltschaft wie im Kanton Zürich, wo die Entscheide über
Tierstraffälle pro Einwohner mit Abstand am zahlreichsten sind."
www.tierundkunst.org und www.tierimrecht.org
Geprägt von der Nüchternheit gesetzlicher Regelungen und Richtlinien ist der Alltag des Tiers im Recht. Trotz der Gesetze werden jene, die Tiere quälen, oft zu milde bestraft, u. a. weil die Ausbildung der Vollzugsorgane mangelhaft ist. Das ist die Wirklichkeit. In der klassischen Kunst stehen die Schönheit des Tieres, seine Anmut und Würde meist im Vordergrund, nicht selten wird es verherrlicht. In zeitgenössischen Werken widerspiegelt sich dagegen häufig die Zerrissenheit, mit welcher der Mensch Tieren gegenüber tritt. Die Bereiche Recht und Kunst, Realität und Fiktion oder Vision sind nun mit www.tierundkunst.org einem (Unter-)Projekt der Stiftung für das Tier im Recht, miteinander verbunden: Ein virtueller Spaziergang durch die TierundKunst-Galerie soll dazu beitragen, zu den dokumentierten Tierfällen Distanz zu gewinnen, sie so leichter zu ertragen und die Galerie-BesucherInnen motivieren, mit mehr Umsicht für das Tier im Recht einzustehen.
Der Zweck aller Stiftungs-Projekte ist ein Anliegen, das das wirkliche Leben der Tiere betrifft: die Rechtsbeziehung zwischen Tieren und Menschen zu verbessern.
Für weitere Auskünfte:
Stiftung für das Tier im Recht, Geschäftsstelle Zürich, Dr.iur. Antoine F. Goetschel, Geschäftsleiter und Rechtsanwalt, und Dr.iur. Gieri Bolliger, Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Rechtsanwalt
Stiftung für das Tier im Recht
Wildbachstrasse 46
Postfach 1033
CH-8034 Zürich
Tel. +41 (0) 43 443 06 43
Fax +41 (0) 43 443 06 46
www.tierimrecht.org
info@tierimrecht.org
Weitere Informationen:
- Auswertender Bericht "Tendenzen bei der strafrechtlichen Beurteilung von Tierschutzwidrigkeiten in der Schweiz 1993-2003" (PDF) und TIER-CD-ROM: Pressemappe online und Medienecho
- Artikel Neue Luzerner Zeitung vom 9. Oktober 2004 (PDF)
- Artikel Tierwelt vom 16. Juli 2004, Nr. 29-Seite 5 (PDF)
- Artikel Sonntagszeitung vom 13. Juni 2004 (PDF)