Tierfälle-Datenbank nimmt weitere Konturen an!
Die Stiftung für das Tier im Recht hat sich zum Aufbau einer eigentlichen Datenbank von Tierschutz-Straffällen in der Schweiz entschlossen.
05.04.2004
Die Stiftung für das Tier im Recht hat mit Verfügung vom 4. Februar 2004 von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich die offizielle Erlaubnis erhalten, auch die Zürcher Tierfälle zu veröffentlichen!
Und der Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen wird ermächtigt, der Stiftung Einsicht in die fraglichen Strafentscheide zu gewähren und allenfalls weitere Informationen zum Sachverhalt zur Verfügung zu stellen. In diesem Sinne wird er ausdrücklich vom Amtsgeheimnis entbunden.
Damit ist das Projekt der Tierfall-Datenbank einen wesentlichen Schritt nach vorn gekommen. Die Zürcher Tierfälle machen einen erheblichen Teil der gesamtschweizerischen aus und sind vollständig dokumentiert. Vorfreudig und zuversichtlich schafft die Stiftung für das Tier im Recht mit lic.iur. Roberto Colombi und ein weiterer Mitarbeiter (gesamte Schweiz ohne Zürich) und lic.iur. Markus Tinner (Stellvertreter des Zürcher Tieranwalts) sowie cand.iur. Martina Leuthold (Fälle aus dem Kanton Zürich) auf baldige Verwirklichung der Datenbank hin.