Revision eidg. Tierschutzgesetz / Koordinierende Sitzung vom 25. März 2004 / Grosser Zwischenerfolg
An der Koordinierenden Sitzung für ein gemeinsam getragenes eidg. Tierschutzgesetz haben mehr als fünfzehn Tierschutz- und tiernahe Organisationen aus der ganzen Schweiz teilgenommen.
29.03.2004
An der Koordinierenden Sitzung für ein gemeinsam getragenes eidg. Tierschutzgesetz haben mehr als fünfzehn Tierschutz- und tiernahe Organisationen aus der ganzen Schweiz teilgenommen, darunter der Zürcher Tierschutz, der Fonds für versuchstierfreie Forschung, die Schweizerische Kynologische Gesellschaft, der Schweizer Tierschutz STS, der Schweizerische Tierärztliche Verband für Verhaltensmedizin, die Ligue Suisse contre la Vivisection et pour les Droits des Animaux, die ASMS-Ocean Care, die ÄrztInnen für Tierschutz in der Medizin die Tierschutzbünde von Zürich und Innerschweiz und der Tierschutz beider Basel.
Mit grosser Mehrheit - unter Ausstand des Schweizer Tierschutz STS - wurde dem Gesetzesentwurf der Stiftung für das Tier im Recht im wesentlichen zugestimmt, wie er vorgängig versandt wurde.
Dazu sind an der Sitzung verschiedene zusätzlichen Anregungen eingegangen, die in den Entwurf eingearbeitet werden. Die definitive Version wird wiederum zum Versand gebracht und den Gremien in Verwaltung und Politik unterbreitet werden. Auch wird er u.a. an zahlreiche zusätzliche Tierschutz- und tiernahe Organisationen verschickt werden. Bereits jetzt werden diese aufgerufen, die Gelegenheit eines fairen Tierschutzgesetzes beim Schopf zu packen und die nötigen Massnahmen punkto politischer und Öffentlichkeitsarbeit zu treffen und unter sich zu koordinieren.