Das Tier in der Mietwohnung: Stellungnahme der Stiftung für das Tier im Recht
Die Stiftung fordert, dass das Schweizer Mietrecht revidiert wird; so sollen Hunde und Katzen in Mietwohnungen zwar von der Vermieterschaft bewilligt werden müssen. Doch soll diese Bewilligung künftig nur noch verweigert oder entzogen werden dürfen, wenn wichtige Gründe geltend gemacht werden können.
22.10.2003
Die Stiftung fordert, dass das Schweizer Mietrecht revidiert wird; so sollen Hunde und Katzen in Mietwohnungen zwar von der Vermieterschaft bewilligt werden müssen. Doch soll diese Bewilligung künftig nur noch verweigert oder entzogen werden dürfen, wenn wichtige Gründe geltend gemacht werden können. Unter «wichtigen Gründen» sollen insbesondere übermässige Belästigungen oder offensichtlich nicht tiergerechte Haltung zu verstehen sein.
- Tiere werden in Tierheimen abgegeben oder gar im Freien ausgesetzt, weil sie am neuen Wohnsitz nicht gehalten werden dürfen.
- Weil die Vermieterschaft nicht gestattet, in der Mietwohnung ein Tier zu halten, werden Tiere heimlich in der Wohnung untergebracht. In der Folge wird ihnen der notwendige tägliche Auslauf verweigert. Die Tiere artgerecht zu halten ist auf diese Weise unmöglich.
Die Stiftung für das Tier im Recht ist überzeugt, dass diese Probleme
durch die erwähnte Revision des Mietrechts gelöst werden können.
Weitere Informationen: