NetAP und Tier im Recht fordern eine Kastrationspflicht für alle Freigänger-Katzen
Die Tierschutzorganisationen Network for Animal Protection (NetAP) und Stiftung für das Tier im Recht (TIR) fordern Bundesrat und Parlament auf, eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen einzuführen, um die übermässige Vermehrung von Katzen einzudämmen und so das Katzenleid in der Schweiz zu vermindern.
31.03.2016
In der Schweiz leben zwischen 100'000 und 300'000 herrenlose Katzen. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme besteht auch hierzulande ein Streunerproblem. Eine der Hauptursa-chen hierfür liegt darin, dass Privatpersonen (inkl. Landwirte) ihre Freigänger-Katzen nicht kastrieren lassen und diese zusammen mit herrenlosen, unkastrierten Tieren ständig für wei-teren Nachwuchs sorgen. Dies, obwohl die Tierschutzverordnung ausdrücklich festhält, dass Tierhaltende alles Zumutbare tun müssen, um zu verhindern, dass sich ihre Tiere übermässig vermehren (Art. 25 Abs. 4 TSchV). Das Paarungsverhalten unkastrierter Freigänger-Katzen unter Kontrolle zu haben, ist für deren Halter aber praktisch unmöglich.
Die Streunerproblematik ist mit viel Tierleid verbunden. Vermehren sich Katzen übermässig, bilden sich schnell grosse Kolonien auf engem Raum, was zu Hygieneproblemen und zur Ausbreitung von Krankheiten führt. Viele Tiere sterben qualvoll, weil sie keine medizinische Versorgung erhalten oder nicht ausreichend Nahrung finden. Die unkontrollierte Vermehrung von Katzen führt ausserdem dazu, dass jedes Jahr unzählige ungewollte Jungtiere in Tierhei-me abgeschoben oder ausgesetzt werden. Insbesondere in ländlichen Gebieten werden un-erwünschte Katzenwelpen zudem teilweise immer noch ertränkt oder auf andere tierquäleri-sche Weise getötet.
Aus diesen Gründen ist die Haltung unkastrierter Katzen mit Freilauf aus Sicht des Tierschut-zes höchst problematisch. Die Kastration von Freigänger-Katzen bildet eine verhältnismässige Massnahme, um einen weiteren Anstieg der Streunerpopulation zu vermeiden, das Katzenleid zu verringern und den Katzenbestand in der Schweiz nachhaltig zu regulieren. Die aktuell gel-tenden Rechtsvorschriften greifen zu kurz. Aus diesem Grund fordern die Initianten mit ihrer Petition die Schaffung einer schweizweit geltenden Regelung, die sämtliche Halter von Freigänger-Katzen verpflichtet, diese von einem Tierarzt kastrieren zu lassen.
Detaillierte Informationen sowie Bildmaterial finden Sie unter www.kastrationspflicht.ch (www.castrationobligatoire.ch / www.castrazioneobbligatoria.ch).
Esther Geisser, Präsidentin NetAP, unter 044 202'68'68
Christine Künzli, stv. Geschäftsleiterin der TIR, unter 043 443'06'43
NetAP – Network for Animal Protection
Lic. iur. Esther Geisser
Präsidentin und Gründerin
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Stiftung für das Tier im Recht (TIR)
Christine Künzli
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Tel. +41 (0) 43 443 06 43
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