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Literatur-Detail

Titel: Wie lange darf mein Hund bellen? Aus dem Bezirksgericht (Ein bisschen Spass darf sein)
Autor: Spühler Kathrin
Enthalten in: Der Zürcher Hauseigentümer 06/2022, S.42-44
Kategorie: Recht
- Schweiz
ISBN: --
Herausgabeort: Zürich
Jahr: 2023
Auflage: 1
Seiten: 3
Signatur: Artikel-Sammlung - Recht: Schweiz
Inhalt: Lärmbelästigung: § 14. Hunde sind so zu beaufsichtigen, dass Dritte nicht durch andauerndes Gebell oder Geheul belästigt werden. Das sieht das Hundegesetz des Kantons Zürich vor. Bei einer Übertretung dieser Bestimmung wird eine Busse ausgesprochen oder in leichten Fällen ein Verweis erteilt. So ergab es sich, dass eine Hundebesitzerin für das Geheul ihres Hundes mit einer Busse von Fr. 100.- bestraft wurde.
Rezension: --
Schlagworte: Recht Schweiz Hunderecht Hundegesetz Kanton Zürich Lärmbelästigung Bellen Übermässigkeit Gebell Hundegebell Busse Legalitätsprinzip Urteil Bezirksgericht Horgen
Sprache: Deutsch / German
Medium: Artikel
Verlag: Hauseigentümerverband HEV
Status: Verfügbar