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Literature Detail

Title: Umsetzungsstand der revidierten Tierschutzverordnung in Bezug auf die Informationspflicht beim Onlineverkauf von Kleintier- und Vogelgehegen
Author: Schweizer Tierschutz STS (Hrsg.)
contained in:
Category: Recht
- Schweiz
ISBN: --
Place of publication: Basel
Year: 2019
Edition: 1
Pages: 96
Signature: STS - Recht: Schweiz
Content: Serienmässig produzierte Heimtiergehege stammen grösstenteils aus dem Ausland. Die Hauptsitze der gängigsten Hersteller liegen in Italien, Deutschland, Polen, den USA, Kanada, Belgien und den Niederlanden. Diese Gehege sind oftmals sehr klein, denn in den meisten Ländern herrscht ein anderes Verständnis von Tierwohl vor, und dementsprechend unterscheiden sich auch die Rechts-grundlagen im Tierschutzbereich wesentlich von denjenigen der Schweiz.In der Schweiz legt die Tierschutzverordnung (TSchV) Mindestvorschriften für die Haltung von Tieren fest. Viele der minimalistischen ausländischen Gehege sind hierzulande in der Anwendung nicht, nur für einen Teil der vom Hersteller angedachten Zieltierarten oder für ganz andere Tierarten als vom Hersteller angegeben zulässig. Da Einschränkungen in Bezug auf den Import oder den Verkauf von Heimtiergehegen im Moment politisch nicht mehrheitsfähig sind, finden sich insbe-sondere in Onlineshops immer wieder Gehege, welche die Mindestvorschriften der TSchV unter-schreiten oder mit fehlerhaften Angaben zur Zieltierart versehen sind. Käufer und Käuferinnen laufen somit Gefahr, sich strafbar zu machen, wenn sie ihre Tiere gemäss den Empfehlungen im Verkaufsangebot halten. Wenn nicht zufällig eine amtliche Kontrolle mit nachfolgender Interventi-on stattfindet, bleiben die mangelhaften Haltungsbedingungen allerdings unentdeckt, was für die Tiere einen lebenslangen Leidensweg bedeutet.Der Schweizer Tierschutz STS prangert diese Missstände bereits seit mehreren Jahren an. 2018 weitete der Bund schlussendlich die in Art. 111 der TSchV aufgeführte Informationspflicht, welche bisher nur für gewerbsmässige Anbieter von Tieren galt, auf Gehegeanbieter aus. Gewerbsmässige Verkäufer von Tiergehegen müssen diese folglich mit einem Beschrieb versehen, welcher Massan-gaben sowie den Verwendungszweck (zulässige Zieltierarten und Anzahl Tiere) aufführt. Weiter sind die Verkäufer dazu angehalten, schriftlich über die tiergerechte Haltung und die Rechtsvorschriften zu informieren.Diese Massnahme geht zwar nicht so weit wie ein Verkaufsverbot, sie ist aber aus Sicht des Tierwohls wie auch im Hinblick auf den Konsumentenschutz – informierte Tierhalter laufen weniger Gefahr, ihre Tiere gesetzeswidrig zu halten – begrüssenswert.Rechtsvorschriften sind allerdings nur dann wirksam, wenn ihre Umsetzung auch überprüft wird. In der vorliegenden Recherche fokussierte sich der STS auf Inhaber von Onlineshops für Tierzube-hör und untersuchte, ob diese sich an die Informationspflicht halten, in welcher Form die Informa-tionspflicht umgesetzt wird und ob die gewählte Form passend ist.
Review:
Key words: Recht Schweiz Schweizer Tierschutz STS Revidierte Tierschutzverordnung Schweiz Onlineverkauf Kleintiergehege Vogelgehege Heimtiergehege Informationspflicht 2018 Gehegedeklaration Haltungsinformation Tiergerecht Rechtsvorschriften Überprüfung 41 Firmen
Language: Deutsch / German
Medium: Buch
Publisher: Eigenverlag
Status: Verfügbar