Offener Brief wegen Mängeln im Tierschutzvollzug: Antwort von Bundesrat Alain Berset
Die Tierschutzvorfälle in Hefenhofen TG haben beispielhaft aufgezeigt, dass der Vollzug der Tierschutzgesetzgebung nicht immer wie gewünscht funktioniert. Ende August 2017 haben 51 Organisationen, darunter die Stiftung für das Tier im Recht (TIR), Bundesrat Alain Berset als Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern EDI in einem offenen Brief auf diesen Umstand aufmerksam gemacht und ihn an die Aufsichtspflicht seines Departements erinnert. Bundesrat Berset hat mit Schreiben vom 27. September 2017 darauf reagiert.
07.11.2017
Nach Ansicht der TIR und ihrer Mitstreiter greift die Argumentation von Bundesrat Berset deutlich zu kurz. Gefordert wird keineswegs eine Einmischung des Bundes in konkrete Einzelfälle. Vielmehr soll das Departement an seine tierschutzrechtlich verankerte Verantwortung erinnert werden. Art. 40 TSchG verleiht dem Bund weitgehende Eingriffsmöglichkeiten, wie etwa das Erstellen von Weisungen, das Einfordern von Berichten, das Durchführen von Analysen oder das Vornehmen von Inspektionen. Der Bund hätte somit die Möglichkeit, drastische Vorfälle wie etwa jenen in Hefenhofen in
Zu kritisieren ist insbesondere der auf seine persönliche Überzeugung gestützte Verweis von Bundesrat Berset, dass das Tierschutzgesetz in aller Regel konsequent umgesetzt werde. Dies in Verkennung der von verschiedenen Organisationen erhobenen Daten zum Tierschutzvollzug. Die Faktenlage spricht eine andere Sprache: Sowohl bei der verwaltungs- als auch der strafrechtlichen Durchsetzung der Tierschutzgesetzgebung bestehen klare Defizite sowie erhebliche kantonale Differenzen. Dies zeigt etwa die jährlich publizierte Analyse der Tierschutzstrafrechtspraxis der TIR. Solche Missstände zu analysieren und zu beheben ist eine Aufgabe, die der Bund zusammen mit den Kantonen angehen kann und muss.
Vorfälle wie jene in Hefenhofen zeigen in aller Deutlichkeit, dass bei der Anwendung des Tierschutzgesetzes Probleme bestehen. Welche Rolle in diesem Zusammenhang behördliches Versagen spielt, wird zurzeit durch eine externe Untersuchungskommission beurteilt. Die TIR wird die diesbezüglichen Entwicklungen mitverfolgen und überdies auf das Schreiben von Bundesrat Berset angemessen reagieren.
Weitere Informationen:
- Antwort von Bundesrat Berset vom 27.9.2017
- Offener Brief an Bundesrat Berset
- Newsmeldung vom 29.8.2017: Offener Brief an Alain Berset
- Newsmeldung vom 18.8.2017: Pferdeversteigerung vom 17. August 2017
- Newsmeldung vom 15.8.2017: Offene Fragen in Zusammenhang mit dem Pferdeverkauf im Fall Hefenhofen
- Newsmeldung vom 8.8.2017: Behörden ordnen im Fall U. K. die provisorische Beschlagnahmung aller Tiere an
- Newsmeldung vom 4.8.2017: Skandalöser Fall von Vollzugsmangel im Kanton Thurgau
- Radio 1 vom 9.8.2017: Vanessa Gerritsen im Interview zum Fall "U. K."
- 10vor10 vom 8.8.2017: Vanessa Gerritsen im Interview zum Fall "U. K."
- Tierschutzstraffälle
- Rechtsauskünfte "Tierquälerei"