Muss ich meinen Hund kennzeichnen und registrieren lassen?
Mit der Markierungs- und Registrierungspflicht sollen Seuchen und Krankheiten bekämpft und Abklärungen nach Beissunfällen erleichtert werden.
Wer die Kennzeichnung und Registrierung seines Hundes unterlässt, kann von seiner Wohngemeinde gebüsst werden.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.