Dürfen Hunde kupiert werden?
Nein. Als Kupieren wird das Zuschneiden der Ohrform und das Kürzen der Rute beziehungsweise das Entfernen oder Durchtrennen von Schwanzwirbeln samt Weichteilen bei Hunden bezeichnet. Die entsprechende rechtliche Regelung findet sich in Art. 22 Abs. 1 lit. a der Tierschutzverordnung (TSchV).
Den einzigen erlaubten Fall bildet allenfalls das Kupieren aus medizinischen Gründen bei Rutenerkrankungen.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.