Darf ein Jäger einen Hund abschiessen, wenn dieser im Wald ein Reh aufspürt?
Ein Wildern liegt im Übrigen bereits dann vor, wenn das Verhalten des Hundes darauf ausgerichtet ist, Wild aufzuspüren.
Weil bereits das Verfolgen eine ernsthafte Gefahr für das Wild bedeutet, muss also nicht abgewartet werden, bis ein Hund das Wild stellt oder sogar reisst. Ein Hund darf aber immer nur dann getötet werden, wenn alle anderen Möglichkeiten – beispielsweise das Einfangen des Tieres – ausgeschöpft sind. Hierzu hat sich der Jagdschutzberechtigte zu vergewissern, ob sich der Halter in der Nähe befindet und auf den Hund einwirken könnte. Nicht selten handelt es sich bei wildernden Hunden jedoch um ausgesetzte Tiere, deren Halter sich nicht mehr um sie kümmern wollen.
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Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.